Zivilstand nachweisen / Personenstandsausweis bestellen
Sie benötigen einen Personenstandsausweis? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie zum gewünschten Dokument kommen.
So bestellen Sie einen Personenstandsausweis
Ein Personenstandsausweis wird in der Regel dazu benötigt, den aktuellen Zivilstand nachzuweisen, zum Beispiel für Pensionskassen oder Versicherungen.
Schweizerinnen und Schweizer bestellen den Personenstandsausweis beim Zivilstandsamt Ihres Heimatorts (nicht am Wohnort oder Ort der Eheschliessung).
Ausländische Staatsangehörige bestellen den Personenstandsausweis beim Zivilstandsamt am Wohnort. Allerdings kann nicht für alle ausländischen Staatsangehörigen ein solcher ausgestellt werden. Bevor Sie die Bestellung online vornehmen, fragen Sie deshalb unbedingt das Zivilstandsamt an, ob eine Ausstellung überhaupt möglich ist (za@jsd.bs.ch).
Online bestellen
Sie bestellen den Personenstandsausweis per Online-Formular. Die Zustellung erfolgt per Post oder Sie holen den Ausweis am Schalter im Zivilstandsamt ab. Online bezahlen Sie mit Karte, am Schalter mit Karte oder bar.
Persönlich bestellen
Sie bestellen den Personenstandsausweis direkt am Schalter des Zivilstandsamts. Die Zustellung erfolgt per Post oder Sie holen den Ausweis am Schalter ab.
Zivilstandsamt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag:
08.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Für einzelne Dienste gelten eingeschränkte Servicezeiten.
Brieflich bestellen
Sie bestellen den Personenstandsausweis per Brief bei folgender Adresse:
Zivilstandsamt
Rittergasse 11
4001 Basel
Sie erhalten das Dokument zusammen mit einer Rechnung zugestellt.
Allgemeine Hinweise
- Das Zivilstandsamt Basel-Stadt ist zuständig, wenn Basel, Riehen oder Bettingen Ihr Heimatort ist (Schweizer/innen) oder wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben (Ausländer/innen).
- Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
- Ein Personenstandsausweis kostet 30 Franken, bei Postversand zuzüglich Porto.
- Für einen Personenstandsausweis von Drittpersonen ist eine Vollmacht beziehungsweise ein Interessensnachweis erforderlich.
- Je nach ausländischer Behörde, die das Dokument benötigt, bedarf es einer zusätzlichen Beglaubigung durch das Beglaubigungsbüro und eventuell weiterer Instanzen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig.