Beurteilung an den Volksschulen
Die Lehrpersonen geben den Schülerinnen und Schülern und den Erziehungsberechtigten regelmässig Rückmeldungen zum Lernstand und Lernfortschritt. Im Kindergarten und in den ersten Jahren der Primarschule geht es vor allem darum, den Entwicklungsstand und den Lernfortschritt des Kindes zu erkennen. Je älter und reifer die Kinder werden, desto differenzierter werden ihre schulischen Leistungen beurteilt.
Beurteilungsinstrumente
Lernbericht
In der Mitte des Schuljahrs erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen Lernbericht. Er zeigt, wie Ihr Kind lernt und sich entwickelt. Im Mittelpunkt stehen das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten. Das sind die sogenannten überfachlichen Kompetenzen.
Im Kindergarten zeigt der Lernbericht, was Ihr Kind schon gut kann und wo es noch Zeit oder gezielte Förderung braucht. Er beschreibt auch, wie Ihr Kind mit anderen Kindern umgeht, wie gut es sich konzentrieren kann und wie sich seine motorischen Fähigkeiten entwickeln.
Ab der Primarschule zeigt der Lernbericht auch den aktuellen Stand seiner Leistungen in den Schulfächern. Er beschreibt ausserdem Stärken und Schwächen im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes. Die Schülerinnen und Schüler schätzen ihre Leistungen und ihr Verhalten auch selbst ein und halten dies in einem Fragebogen schriftlich fest.
Standortgespräch
Der Lernbericht und die Selbsteinschätzung sind die Grundlage für das jährliche Standortgespräch. Eltern, Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler besprechen den aktuellen Lernstand. Gemeinsam legen sie ein persönliches Ziel für das folgende Schuljahr fest.
Zeugnis
Das Zeugnis gibt einen Überblick zu den die Leistungen Ihres Kindes in den Fächern. Je nach Schulstufe werden die Leistungen mit Worten oder Noten beurteilt. Das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten wird im Zeugnis nicht beurteilt.
Das Zeugnis enthält ganze und halbe Noten von 1 bis 6. Die Note 6 ist die beste, Noten unter einer 4 sind ungenügend. Die Zeugnisnoten basieren auf mehreren Prüfungen und Arbeiten aus dem gesamten Schuljahr.
Ab der 1. Klasse der Primarschule erhalten die Kinder am Ende jedes Schuljahrs ein Zeugnis. Von der 1.bis zur 4. Klasse der Primarschule werden die Leistungen mit Worten oder Prädikaten beurteilt, ab der 5. Klasse mit Noten. Das Zeugnis der 6. Klasse ist wichtig für die Einteilung Ihres Kindes in einen Leistungszug der Sekundarschule.
In der Sekundarschule erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Semesters, im Januar und Juni, ein Zeugnis. Die Zeugnisse der 3. Klasse der Sekundarschule sind wichtig für den Übertritt in die weiterführenden Schulen.
Volksschulabschluss und Abschlusszertifikat
Am Ende der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen Volksschulabschluss.
Checks und Aufgabensammlung
Die Checks ermöglichen eine unabhängige Standortbestimmung in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik sowie Natur und Technik.
Mehr zu den Checks und zur Aufgabensammlung
Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung oder Entwicklungsstörung haben Anspruch auf den sogenannten Nachteilsausgleich. Das bedeutet, dass ihre besonderen Voraussetzungen bei Prüfungen berücksichtigt werden. Ein blindes Kind kann zum Beispiel die Prüfung mündlich statt schriftlich ablegen. Der Nachteilsausgleich verändert nur die Form und die äusseren Bedingungen der Prüfungssituation. In Bezug auf die Leistungsanforderung wird das betroffene Kind wie alle anderen Schülerinnen und Schüler bewertet.
Beispiele:
- Der Schülerin oder dem Schüler steht mehr Zeit zur Verfügung (individuelle Zeitvorgaben).
- Die Schülerin oder der Schüler kann Hilfsmittel benutzen (Computer, Taschenrechner, Einmaleins-Tabelle).
- Abbildungen werden vergrössert oder am Bildschirm präsentiert.
- Die Schülerin oder der Schüler kann die Prüfung in einem separaten Raum ablegen.
- Schriftliche statt mündliche Prüfung oder umgekehrt.
- Differenzierte, aber gleichwertige Aufgabenstellung.
Attest für einen Nachteilsausgleich
Für einen Nachteilsausgleich benötigt eine Schülerin oder ein Schüler ein Attest von der Fachstelle Sonderpädagogische Unterstützung oder vom Schulpsychologischen Dienst. Wenn der Schulpsychologische Dienst eine Lernstörung diagnostiziert hat, stellt er selbst auch das Attest aus. In allen anderen Fällen reichen die Eltern bei der Fachstelle Sonderpädagogische Unterstützung ein Antragsformular und einen Diagnosebericht ein (zum Beispiel ärztliches Attest oder Befund). Für den Diagnosebericht setzen sich die Eltern mit einer Fachperson oder Fachinstitution in Verbindung.
Das Team der Fachstelle Sonderpädagogische Unterstützung prüft den Antrag und den Diagnosebericht und informiert die Eltern, ob das Kind ein Attest für einen Nachteilsausgleich erhält. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von drei Wochen (ausser in den Schulferien).
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler ein Attest erhält, wird die Schule informiert, damit die Schulleitung die Massnahmen zum Nachteilsausgleich veranlassen kann. Das Lehrpersonenteam informiert die Schülerinnen und Schüler der Klasse darüber. Im Zeugnis des Kindes wird der Nachteilsausgleich nicht vermerkt.
Das Attest ist in der Regel bis Ende der obligatorischen Schulzeit gültig.
Individuelle Lernziele
Wenn ein Kind wegen einer Behinderung oder Lernschwäche die Ziele des Lehrplans markant und über eine längere Zeit nicht erreichen kann, werden die Lernziele angepasst. Das pädagogische Team bespricht dies mit den Eltern und dem Kind. Sie legen realistische Lernziele fest (für ein Fach oder für mehrere Fächer).
Neu zugezogene Schüler und Schülerinnen ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen besuchen den DaZ-Unterricht oder eine Fremdsprachenklasse. Wenn sie die Lehrplanziele wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht erreichen können, erhalten sie ebenfalls individuelle Lernziele.
Individuelle Lernziele können auch festgelegt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Lernziele markant und über längere Zeit übertrifft.
Individuelle Lernziele im Zeugnis
Wenn für ein Fach oder einen Fachbereich individuelle Lernziele festgelegt wurden, werden die Leistungen mit einem separaten Bericht in Worten beurteilt. Im Zeugnis wird dann an dieser Stelle «individuelle Lernziele» eingetragen. Es werden keine Noten gesetzt. Das gilt nicht für Schülerinnen und Schülern, welche die Lernziele übertreffen. Sie erhalten zusätzlich zum Bericht eine reguläre Beurteilung.
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Reduzierte Öffnungszeiten während den Schulferien.