Kulturgüterschutz
Um im Ernstfall Kulturgüter wirksam zu schützen, braucht es eine gut eingespielte Zusammenarbeit verschiedener Partner: von privaten und öffentlichen Eigentümer*innen und Eigentümer über Fachpersonen aus den Kultur- und Gedächtnisinstitutionen bis hin zur Rettung Basel-Stadt und weiteren kantonalen Stellen. Die Koordination läuft über die Fachstelle Kulturgüterschutz. Sie ist bei der Abteilung Kultur angesiedelt.

Kulturgüterschutz
Der Kanton Basel-Stadt verfügt über eine eindrückliche Dichte an materiellen und immateriellen Kulturgütern. Kulturgüter sind identitätsstiftend für eine Gemeinschaft. Und sie sind Zeugen ihres kulturellen Erbes. Sie zu sichern und zu respektieren, damit sie für kommende Generationen erhalten bleiben, ist die Kernaufgabe des Kulturgüterschutzes.
Die Verantwortung für den Schutz von Kulturgut tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Fachstelle Kulturgüterschutz Basel-Stadt berät sie in allen Fragen rund um einen wirksamen Kulturgüterschutz. In Zusammenarbeit mit ihren Partnerorganisationen koordiniert und organisiert sie überdies präventive Massnahmen. Dabei arbeitet sie eng mit dem Zivilschutz Basel-Stadt und anderen Rettungsdiensten sowie mit den Kultur- und Gedächtnisinstitutionen zusammen, um gemeinsam Zivilschützende im Umgang mit Kulturgütern zu schulen.
Gestützt auf internationale Abkommen ist die Fachstelle Kulturgüterschutz zuständig für den Vollzug sowohl der kantonalen Gesetzgebung als auch der Bundesgesetzgebung über den Schutz von Kulturgütern im Kanton Basel-Stadt.
Kulturgüterschutz-Einsatzorganisation Basel-Stadt
Die Fachstelle Kulturgüterschutz hat den Vorsitz der Kulturgüterschutz-Einsatzorganisation Basel-Stadt. Die Kulturgüterschutz-Einsatzorganisation Basel-Stadt ist das Stabs- und Führungsorgan des Kantons für den Kulturgüterschutz. Sie besteht aus Fachpersonen aus den Bereichen Erhaltung, Erforschung und Vermittlung von Kulturgut. Zusammen planen sie Massnahmen zum Schutz und Erhalt von beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern und setzen diese um. In diesem Gremium vertreten ist auch die Kantonale Krisenorganisation und der Zivilschutz.
Weitere Rechtsgrundlagen
- Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
- Zweites Protokoll zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
- Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG)
- Verordnung vom 29. Oktober 2014 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSV)
- Verordnung des VBS vom 5. April 2016 über Sicherstellungsdokumentationen und fotografische Sicherheitskopien (VSFS)
Lebendige Traditionen Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt weist vielfältige lebendige Traditionen auf. Diese haben häufig eine regionale, im Fall etwa der Basler Fasnacht eine nationale oder gar internationale Ausstrahlung.
Kontakt
Abteilung Kultur
Öffnungszeiten
Freitag, 8.30 bis 12.00h / 13.30 bis 16.00h