Schweizer Beitragszeit in die Arbeitslosenversicherung für EU/EFTA nachweisen (PD U1)
Sie haben in der Schweiz gearbeitet und müssen sich in einem EU- oder EFTA-Staat beim Arbeitsamt anmelden? Dann wird man von Ihnen das Formular PD U1 verlangen. Mit diesem Formular werden die Versicherungszeiten in der Schweiz nachgewiesen.
INFORMATION: Neues IT-System für die Arbeitslosenversicherung
- Seit dem 6. Januar 2026 arbeitet die Arbeitslosenversicherung mit einem neuen IT-System
- Es kann vorübergehend zu Verzögerungen bei der Fallbearbeitung kommen
- Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung ist gewährleistet
- Bitte reichen Sie alle Ihre Dokumente immer über www.job-room.ch ein. So können wir Ihre Anträge schneller bearbeiten und Sie erhalten Ihre Taggelder schneller.
- Weitere Informationen finden Sie hier: SECO
PD U1-Formular
Im Kanton Basel-Stadt stellt die Öffentliche Arbeitslosenkasse das PD U1-Formular aus.
Zum Erstellen des PD U1-Formulars benötigen wir folgende Unterlagen:
- Formular "Antrag auf Ausstellung eines PD U1"
- Formular "Arbeitgeberbescheinigung international"
- Lohnjournale, bzw. Lohnabrechnungen der letzten 24 Monate (für Frankreich 36 Monate)
- Ausweiskopie (Pass / ID)
Muss vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ausgefüllt werden
Die Unterlagen können per Mail im PDF-Format, per Post oder persönlich an unseren Schaltern eingereicht werden.
Kontakt
Öffentliche Arbeitslosenkasse Kanton Basel-Stadt
Utengasse 36, 4058 Basel