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Schweizer Beitragszeit in die Arbeitslosenversicherung für EU/EFTA nachweisen (PD U1)

Sie haben in der Schweiz gearbeitet und müssen sich in einem EU- oder EFTA-Staat beim Arbeitsamt anmelden? Dann wird man von Ihnen das Formular PD U1 verlangen. Mit diesem Formular werden die Versicherungszeiten in der Schweiz nachgewiesen.

INFORMATION: Neues IT-System für die Arbeitslosenversicherung

  • Seit dem 6. Januar 2026 arbeitet die Arbeitslosenversicherung mit einem neuen IT-System
  • Es kann vorübergehend zu Verzögerungen bei der Fallbearbeitung kommen
  • Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung ist gewährleistet
  • Bitte reichen Sie alle Ihre Dokumente immer über www.job-room.ch ein. So können wir Ihre Anträge schneller bearbeiten und Sie erhalten Ihre Taggelder schneller.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: SECO

PD U1-Formular

Im Kanton Basel-Stadt stellt die Öffentliche Arbeitslosenkasse das PD U1-Formular aus.

Zum Erstellen des PD U1-Formulars benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Formular "Antrag auf Ausstellung eines PD U1"
  • Formular "Arbeitgeberbescheinigung international"
  • Lohnjournale, bzw. Lohnabrechnungen der letzten 24 Monate (für Frankreich 36 Monate)
  • Ausweiskopie (Pass / ID)
Antrag auf Ausstellung eines PD U1 Arbeitgeberbescheinigung international

Muss vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ausgefüllt werden

Die Unterlagen können per Mail im PDF-Format, per Post oder persönlich an unseren Schaltern eingereicht werden.


Kontakt

Öffentliche Arbeitslosenkasse Kanton Basel-Stadt

Utengasse 36, 4058 Basel

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