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Heimarbeit

Sie arbeiten in Ihrem Zuhause alleine oder mit Familienmitgliedern für gewerbliche, handwerkliche, industrielle-oder maschinelle Tätigkeiten gegen Barzahlung? Beachten Sie diese Informationen.

Heimarbeit bezieht sich auf gewerbliche, handwerkliche, industrielle- und Maschinenarbeit, die von Heimarbeitnehmenden alleine oder mit Familienmitgliedern in ihrem Zuhause oder einem von ihnen gewählten Arbeitsraum gegen Bezahlung ausgeführt werden.

Merkblatt für die Anwendung des Arbeitsgesetzes in Heimen

Merkblatt für die Anwendung des Arbeitsgesetzes in Heimen (Startet einen Download)

Gesetzliche Grundlagen


Angelos Gerasimou
Leiter Arbeitsinspektorat
+41 61 267 88 17angelos.gerasimou@bs.ch
Miriam Kaiser
Juristische Mitarbeiterin
+41 61 267 87 63miriam.kaiser@bs.ch

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