Partizipation
Alle Interessierten können mitreden und mitgestalten, wenn es um Entscheidungen im Quartier oder in der Stadt geht. Die Fachstelle Stadtteilentwicklung setzt das Partizipationsgesetz um und fördert damit die Partizipation im Kanton Basel-Stadt.

Partizipationsgesetz
Wie sich ein Quartier oder eine Stadt entwickelt, beeinflusst das Lebensumfeld. Gemäss § 55 der Kantonsverfassung soll die Quartierbevölkerung bei Behördenentscheiden einbezogen werden. Dies besonders in Belangen, die sie betrifft. Diesen Auftrag regeln bis jetzt eine Verordnung vom 22. Mai 2007 sowie der Leitfaden zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung in der Stadt Basel.
Der Grosse Rat hat am 10. Mai 2023 das neue Gesetz über die Partizipation der Quartierbevölkerung verabschiedet. Das Gesetz legt fest, wie die Quartierbevölkerung einbezogen wird und mitwirken kann. Der Regierungsrat hat den Zeitpunkt für die Inkraftsetzung des Partizipationsgesetzes noch nicht festgelegt.
Partizipationsplattform

Entwicklungen im Quartier und in der Stadt wirken sich auf das Leben der Bevölkerung aus. Die betroffene Bevölkerung soll sich daher an den Planungen und Entwicklungen beteiligen können. Die Partizipationsplattform dient der Bevölkerung, sich über die relevanten Vorhaben des Kantons und die Möglichkeiten der Partizipation zu informieren und den Lebensraum in der Stadt mitzugestalten.
Die Partizipationsplattform wird derzeit erarbeitet. Der Newsletter der Kantons- und Stadtentwicklung informiert monatlich über alle Partizipationsveranstaltungen.
Kantonale Partizipationsvorhaben im Geoportal
Die Karte im Geoportal zeigt alle laufenden und geplanten Partizipationsvorhaben im Kanton Basel-Stadt. Pinke P-Symbole kennzeichnen Vorhaben mit Anhörungen oder weiterführender Partizipation. Blaue I-Symbole weisen auf Vorhaben hin, die für die Bevölkerung relevanten Informationscharakter haben.
Stadtentwicklung für Jung und Alt
Kinderfreundliche Stadtentwicklung
Basel als „kinderfreundliche Gemeinde» will die Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen erkennen. Sie nimmt ihre Anliegen auf und gestaltet ihr Lebensumfeld entsprechend. Zu einer kinderfreundlichen Stadtentwicklung gehören mehr als Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen, Spielplätze, Schulen und Jugendzentren. Sie berücksichtigt die Kinder auch bei Themen wie Gesundheit, Umwelt, Wohnen, Sicherheit, Finanzen, Bildung, Verkehr oder Integration.
«Auf Augenhöhe 1,20 m» heisst der von der Kantons- und Stadtentwicklung erschaffene Leitfaden für eine kinderfreundliche Stadtentwicklung. Der Leitfaden richtet sich an die Verwaltung, Politikerinnen und Politiker sowie an Lehr- und Fachpersonen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
Der Leitfaden «Auf Augenhöhe 1,20 m» ist im August 2021 in einer Neuauflage erschienen.
weitere Infos
Ergänzend zum Leitfaden «Auf Augenhöhe 1.20m» geben zwei Checklisten eine Hilfestellung zur kinderfreundlichen Planung, Gestaltung und Umsetzung von Aussen- und Innenräumen
Seniorenfreundlichkeit
Am 20. Oktober 2020 hat der Regierungsrat die Vision "Gut und gemeinsam älter werden im Kanton Basel-Stadt" beschlossen. Die Leitlinien der Basler Alterspolitik beschreiben die Vision für die nächsten Jahre. Das Gesundheitsdepartement ist bei der Alterspolitik federführend. Bei gewissen Themen arbeiten mehrere Departemente zusammen.
In der Kantons- und Stadtentwicklung befassen sich die Fachstellen Stadtteilentwicklung und Wohnraumentwicklung mit dem Alter. Die Themen sind:
- hindernisfreie Zugänge
- Ausbau eines gut erreichbaren öffentlichen Nahverkehrs
- gute Beleuchtung und mehr Sicherheit
- mehr Sitzgelegenheiten
Die Fachstelle Behindertenrechte arbeitet bei den Schwerpunkthemen "Politische Partizipation stärken" und "Nutzung des öffentlichen Raums für alle ermöglichen" mit der Fachstelle Stadtteilentwicklung zusammen.
Partizipation: Menschen mit Behinderung sollen bei staatlichen Vorhaben, die sie betreffen, ihre Anliegen und Bedürfnisse einbringen.
Öffentlicher Raum: Der öffentliche Verkehr, Veranstaltungen, Sportplätze oder öffentliche Einrichtungen sollen für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich sein.
Kantons- und Stadtentwicklung
Öffnungszeiten
9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr