Salta al contenuto principale

Breadcrumb-Navigation

Japankäfer

Der gebietsfremde Japankäfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten. Um die Populationen zu bekämpfen, wurden diverse Massnahmen bereits 2024 und 2025 initiiert, die 2026 zum Teil aufgrund erneuter Funde weitergeführt werden.

Japankäfer
Japankäfer
© Agroscope

Japankäfer - Hotline

Melden Sie den Japankäfer-Fund unserer Hotline:

Telefonnummer: +41 61 267 64 00

oder per e-Mail: japankaefer@bs.ch

 

Schäden und Bedrohung

Der gebietsfremde Japankäfer kann bei uns grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten. Er ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven des Käfers schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben und der Rasen braun wird.
 

Melde- und Bekämpfungspflicht

Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig.


Mailing Japankäfer

Aktuellste Informationen über den Japankäfer

In Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden die aktuellsten Informationen über den Japankäfer jeweils in einem Mailing versendet. 

Interessierte Personen, die das nächste Mailing erhalten wollen, können ihre Mailadresse an bvdsf@bs.ch melden. 

 

Erkennungsmerkmale

Merkmale Japankäfer
© Stadtgärtnerei

Japankäfer sind nur ca. 1 cm gross und gleichen den einheimischen Mai- und Junikäfern sowie den hiesigen Gartenlaubkäfern. Als besondere Erkennungsmerkmale haben sie auf jeder Seite fünf kleine weisse Haarbüschel und zwei grössere am hinteren Körperende. Ihre Flügel schimmern metallisch kupferfarben, während Kopf und Körper grünlich glänzen.


Allgemeinverfügung - Massnahmen

Zonenplan Befallsherd und Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2025 gilt bis zum ersten Käferfund im 2026. Der Befallsherd und die Pufferzone sowie die Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers werden dann bekannt gegeben.

Massnahmen Zone Befallsherd ab 28.6.2025

Das gilt in der Zone Befallsherd:

Massnahmen Pufferzone ab 28.6.2025

Das gilt in der Pufferzone:

Weitere Massnahmen

Der Kanton Basel-Stadt setzt derzeit verschiedene weitere Massnahmen zur Überwachung und Tilgung des Befalls um.

Fundmeldung bei Japankäfer-Verdacht

Der Japankäfer ist ein gefährlicher Schädling, der grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichtet. Ein Befalls-Verdacht muss unverzüglich gemeldet werden.

Detailbeschreibung

Sie haben einen toten oder lebendigen Japankäfer entdeckt?

Arbeitsschritte

Wenn Sie einen verdächtigen Käfer finden, fangen Sie den Käfer ein, stecken Sie ihn in ein fest verschlossenes Glas oder eine Lebensmitteldose und legen Sie das Gefäss über Nacht ins Gefrierfach. Tun Sie dies auch, wenn der Käfer bereits tot scheint.

Melden Sie den Fund unter Angabe des genauen Fundorts der Japankäfer-Hotline unter der Telefonnummer +41 61 267 64 00.

Rechtliche Grundlagen

Der Japankäfer zählt gemäss Pflanzenschutzverordnung (PSV) des Bundesrates zu den meldepflichtigen Quarantäneorganismen.

Frist

Sofortige Meldepflicht

Erforderliche Angaben

Ihre Kontaktdaten sowie Adresse und Beschreibung des Fundortes

Japankäfer-Hotline des Kantons Basel-Stadt

Dufourstrasse 40/50 4001 Basel

Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Japankäfer haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Contenuto aggiornato