Vorlage 3: Freiwilliger Steuerabzug vom Lohn

Grossratsbeschluss vom 22. Oktober 2025 betreffend Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)
Den Arbeitnehmenden, die im Kanton Basel-Stadt wohnen und arbeiten, sollen die Steuern künftig direkt vom Lohn abgezogen werden. Dazu werden zehn bzw. fünf Prozent des Lohnes an die Steuerverwaltung überwiesen. Arbeitnehmende, die diesen Steuerabzug vom Lohn nicht wollen, müssen dies ihrem Arbeitgebenden mitteilen. Der Grosse Rat möchte auf diese Weise die Steuerverschuldung bekämpfen.
Abstimmungsvideo
Erläuterungen barrierefrei
Vorlage im Detail
Arbeitgebende sollen ihren Arbeitnehmenden die Steuern künftig direkt vom Lohn abziehen. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden soll dieser Steuerabzug verpflichtend sein. Für kleinere Unternehmen soll der Steuerabzug hingegen freiwillig bleiben.
Für die Arbeitnehmenden soll der Steuerabzug ebenfalls freiwillig sein. Er betrifft nur Arbeitnehmende, die im Kanton Basel-Stadt wohnen und arbeiten. Sie können entscheiden, ob sie den Steuerabzug nutzen möchten oder nicht. Arbeitnehmende, die den Steuerabzug nicht nutzen möchten, müssen dies ihrem Arbeitgebenden mitteilen. Ohne Mitteilung an den Arbeitgebenden werden Arbeitnehmenden mit Wohnsitz in der Stadt Basel zehn Prozent und Arbeitnehmenden mit Wohnsitz in Riehen oder Bettingen fünf Prozent des Bruttolohns automatisch abgezogen Die Arbeitnehmenden können jedoch auch einen höheren oder tieferen Abzug wählen. Die abgezogenen Steuerbeiträge werden den Arbeitnehmenden als Akontozahlung – das heisst als Teilzahlung im Voraus – an die Steuern angerechnet. Eine Steuererklärung muss weiterhin ausgefüllt werden.
Der Grosse Rat ist der Ansicht, dass mit dem freiwilligen Steuerabzug vom Lohn der Steuerverschuldung entgegengewirkt werden kann.
Der Regierungsrat und eine Mehrheit der vorberatenden Kommission im Grossen Rat hatten sich im Vorfeld des Beschlusses gegen einen freiwilligen Steuerabzug vom Lohn ausgesprochen. Aus ihrer Sicht ist er kein geeignetes Instrument, um die Steuerschulden zu reduzieren.
In seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat der Grosse Rat die Einführung eines freiwilligen Steuerabzugs vom Lohn kontrovers diskutiert. Schliesslich ist er dem Antrag der Minderheit der vorberatenden Kommission gefolgt und hat damit der Änderung des Steuergesetzes zugestimmt. Gegen den Beschluss des Grossen Rates wurde das Referendum ergriffen.
Vorberatende Kommission
Politische Geschäfte werden in einer parlamentarischen Kommission beraten, bevor der Grosse Rat darüber beschliesst. Die Kommission behandelt das Geschäft im Detail und stellt dem Grossen Rat einen Antrag. Können sich die Mitglieder der Kommission nicht einigen, stellen die Mehrheit und die Minderheit je einen Antrag.
Abstimmung im Grossen Rat
An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 stimmte der Grosse Rat dem Steuerabzug vom Lohn mit 49 zu 48 Stimmen zu.

Referendum
Gegen diesen Beschluss des Grossen Rates wurde das Referendum ergriffen, weil der freiwillige Steuerabzug vom Lohn ungeeignet sei, um Steuerschulden wirksam zu verhindern, und zu mehr Bürokratie führe. Er bringe zudem keine Entlastung von der Pflicht, eine Steuererklärung auszufüllen. Das Referendum kam mit 2794 gültigen Unterschriften zustande.
Abstimmungsfrage und Empfehlung
Abstimmungsfrage
Wollen Sie den Grossratsbeschluss vom 22. Oktober 2025 betreffend Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG) annehmen?
Empfehlung
Der freiwillige Steuerabzug vom Lohn ist administrativ einfach umsetzbar und vermeidet Steuerschulden. Der Grosse Rat empfiehlt Ihnen deshalb, JA zum Steuerabzug vom Lohn zu stimmen.