Vorlage 4: Stadttauben-Initiative und Gegenvorschlag

Kantonale Initiative «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt» und Gegenvorschlag des Grossen Rates vom 7. Januar 2026
Die Stadttauben-Initiative fordert ein nachhaltiges und tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement. Sie schlägt ein umfassendes Konzept vor, das sowohl den Tierschutz als auch die Interessen der Bevölkerung berücksichtigt. Konkret verlangt die Initiative, dass die Taubenpopulation auf 3000 bis 4000 Tiere reduziert wird. In allen Quartieren der Stadt sollen Taubenschläge eingerichtet werden, wo die Tiere gefüttert und tierärztlich versorgt werden sollen. Zudem soll ein Tötungsverbot für Tauben gelten.
Der Regierungsrat und der Grosse Rat erachten das Ziel der Initiantinnen und Initianten als unbestritten, stufen aber einige der Forderungen der Initiative als nicht zielführend ein. Der Gegenvorschlag des Grossen Rates sieht ein vierjähriges Pilotprojekt mit zielgerichteten Massnahmen an Hotspots, vogelkundlicher Fachstelle und fünf betreuten Taubenschlägen vor.
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Erläuterungen barrierefrei
Vorlage im Detail
Die Stadttauben-Initiative fordert ein neues Konzept für den Umgang mit Stadttauben im Kanton Basel-Stadt. Ziel der Initiative ist es, die Zahl der Stadttauben zu reduzieren, das Tierwohl zu verbessern und Konflikte zwischen Mensch und Tier zu verringern. Die Initiative verlangt, dass in jedem Quartier der Stadt mit mehr als 50 Tauben ein betreuter Taubenschlag eingerichtet wird. Dort sollen die Tauben artgerecht gefüttert, betreut und tierärztlich versorgt werden. Das Fütterungsverbot ausserhalb der Taubenschläge soll weiterhin gelten. Um die Fortpflanzung zu kontrollieren, sollen Eier regelmässig durch Attrappen ersetzt werden. Kranke und verletzte Tauben sollen tierärztlich versorgt und in Dauerpflegeplätzen betreut werden. Zudem dürfen Tauben ausser in Ausnahmefällen nicht getötet werden.
Die Initiative strebt eine Reduktion der Stadttaubenpopulation auf rund 3000 bis 4000 Tiere an. Weiter soll eine Fachstelle eingerichtet werden, die Informationen zum Umgang mit Stadttauben bereitstellt und die Bevölkerung berät.
Regierungsrat und Grosser Rat anerkennen, dass es im Umgang mit Stadttauben Handlungsbedarf gibt. In der Stadt kommt es immer wieder zu Konflikten, etwa wegen Verschmutzungen oder wegen der Fütterung von Tauben. Aus Sicht von Regierungsrat und Grossem Rat gehen aber einzelne Forderungen der Initiative zu weit.
Stadttauben gelten bundesrechtlich als Wildtiere und nicht als Haustiere. Diese Grundhaltung prägt den Gegenvorschlag, der den Behörden erlaubt, die Taubenbestände bei Bedarf zu regulieren. Der Gegenvorschlag des Grossen Rates sieht ein vierjähriges Pilotprojekt vor. Dafür sollen in der Stadt fünf Taubenschläge eingerichtet werden. Dort sollen die Tauben durch tierpflegerisches Fachpersonal betreut, artgerecht gefüttert sowie ihre Fortpflanzung durch den Austausch von Eiern kontrolliert werden. Wie vom Bundesrecht vorgesehen, soll das Töten von Tauben in Ausnahmefällen erlaubt bleiben.
Der Gegenvorschlag sieht zudem Begleitmassnahmen vor. Dazu gehören die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, das Einrichten einer vogelkundlichen Fachstelle sowie eine konsequente Durchsetzung des Fütterungsverbots ausserhalb der Taubenschläge. Im Gegensatz zur Initiative beinhaltet der Gegenvorschlag auch Massnahmen an Hotspots, an denen die Belastung durch Tauben für die Bevölkerung sehr gross ist, beispielsweise den gezielten Einsatz von Greifvögeln, um Tauben zu vertreiben, oder die fachgerechte Tötung.
Vorgesehen ist auch eine Zählung der Tauben zu Beginn und am Ende des Pilotprojekts. Frühere Schätzungen gingen von einem Bestand von 5000 bis 8000 Tieren aus. Mit dem Pilotprojekt soll geprüft werden, welche Massnahmen geeignet sind, die Taubenpopulation artgerecht zu betreuen und zu reduzieren. Auf Grundlage der Erkenntnisse will der Kanton über Anpassungen und weitere Massnahmen für ein dauerhaftes Stadttaubenmanagement entscheiden.
Für die Umsetzung des Gegenvorschlags hat der Grosse Rat 830’000 Franken bewilligt. Aufgrund der viel höheren Anzahl an Taubenschlägen und der Pflegeplätze ist die Umsetzung der Initiative deutlich teurer als der Gegenvorschlag.
Zustandekommen
Die Stadttauben-Initiative kam mit 3035 gültigen Unterschriften zustande.
Abstimmung im Grossen Rat
An seiner Sitzung vom 7. Januar 2026 hat der Grosse Rat mit 93 zu 0 Stimmen beschlossen, der Initiative den Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Zudem hat er sich mit 73 zu 15 Stimmen gegen die Initiative ausgesprochen.


Abstimmungsfragen und Empfehlung
Abstimmungsfragen
a) Wollen Sie die Volksinitiative für ein «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt» annehmen?
b) Wollen Sie den Gegenvorschlag des Grossen Rates vom 7. Januar 2026 annehmen?
c) Stichfrage: Für den Fall, dass sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden: Ziehen Sie die Initiative oder den Gegenvorschlag vor?
Empfehlung
Der Gegenvorschlag geht das Taubenproblem in Basel nachhaltig an und entlastet Hotspots. Er ermöglicht es, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und diese nach Abschluss des Pilotprojekts in ein langfristiges Stadttaubenmanagement einfliessen zu lassen.
Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen Ihnen deshalb:
- Stimmen Sie NEIN zur Initiative.
- Stimmen Sie JA zum Gegenvorschlag.
- Sprechen Sie sich bei der Stichfrage für den GEGENVORSCHLAG aus.