Bewährungshilfe
Fragen an die Bewährungsdienste
Ihre Fragen rund um die Bewährungsdienste Basel-Stadt und zu deren Aufgaben beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter
+41 61 267 00 00 oder per E-Mail: bewaehrungsdienste@jsd.bs.ch
Kontakt, Adresse und Öffnungszeiten befinden sich ganz unten auf der Seite.
Zur Bewährungshilfe
Die Bewährungshilfe begleitet straffällig gewordene Menschen. Das Ziel besteht darin:
- das individuelle Rückfallrisiko zu senken und
- die soziale Integration der betreuten Personen zu fördern (nach Art. 93 StGB).
Das bedeutet, dass die betroffenen Personen von den Sozialarbeitenden der Bewährungshilfe beraten und unterstützt werden, um künftig ein deliktfreies Leben führen zu können.
Die Bewährungshilfe hat folgende Auftraggebende:
- Staatsanwaltschaft
- Gerichte
- Straf- und Massnahmenvollzug (Behörde)
Die Betreuung durch die Bewährungshilfe beinhaltet:
- eine Sozialberatung, die sich am individuellen Risiko orientiert sowie
- die Koordination und Kontrolle von Weisungen (nach Art. 94 StGB).
Weisungen können beispielsweise in Form einer Weiterführung der psychotherapeutischen Betreuung, einer Suchtmittelabstinenz oder einer betreuten Wohnformen angeordnet werden. Deshalb arbeitet die Bewährungshilfe eng vernetzt mit vielen verschiedenen Institutionen zusammen, sowohl regional, wie auch überregional.
Straffällig gewordene Menschen werden auch auf freiwilliger Basis durch die Bewährungshilfe beraten.
Kontakt, Öffnungszeiten und Barrierefreiheit
Bewährungshilfe
Die Bewährungsdienste sind für Personen im Rollstuhl wie folgt frei zugänglich: Via Hintereingang, De Wette-Strasse 3 (Schild beim Tor: Zentrum für Frühförderung). Im Hinterhof direkt links die Aussenrampe nutzen und danach klingeln. Die Klingel befindet sich auf Rollstuhlhöhe rechts neben dem Fensterladen.