Recht und Aufsicht
Die Abteilung «Recht und Aufsicht» zeichnet sich für die juristische Qualitätssicherung verantwortlich und unterstützt die Amtsleitung und die einzelnen Abteilungen bei juristischen Fragen. Sie kümmert sich ausserdem um sämtliche Auslandsereignisse im Zivilstandswesen und um die im Kanton Basel-Stadt durchzuführenden Namensänderungen.
Namensänderung
Das Bevölkerungsamt ist kantonale Namensänderungsbehörde. Die Abteilung Recht und Aufsicht ist für die Entgegennahme von Namensänderungsgesuchen zuständig. Das ausführlich begründete Gesuch muss schriftlich eingereicht werden und amtliche Nachweise über Alter und Heimat beinhalten. Bitte beachten Sie: Im Unterschied zu Namensänderungen sind Namenserklärungen (nach Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft) beim Zivilstandsamt abzugeben.
Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister mittels einer Erklärung beim Zivilstandsamt ändern.
Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen
Als Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen beaufsichtigt und unterstützt die Abteilung Recht und Aufsicht das kantonale Zivilstandsamt bei juristischen Fragen und im fachlichen Bereich und ist in sämtlichen Zivilstandsangelegenheiten für den zuverlässigen Vollzug verantwortlich. Sie entscheidet über die Anerkennung von im Ausland eingetretenen Zivilstandsereignissen und die Anerkennung von ausländischen Entscheiden, die mit dem Schweizer Personenstandsregister in einem Zusammenhang stehen (Geburt, Todesfall, Heirat, Scheidung, eingetragene Partnerschaft und deren Auflösung, Adoption, Kindesanerkennung, Namensänderung und Namenserklärung).