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Pharmazeutischer Dienst

Der pharmazeutische Dienst untersteht der Kantonsapothekerin. Die Aufgaben der Kantonsapothekerin sind sehr vielfältig. Sie setzt die eidgenössischen und kantonalen Gesetze im Heilmittel- und Betäubungsmittelbereich um und sorgt dafür, dass diese eingehalten werden.

In regelmässigen Abständen inspiziert die Kantonsapothekerin öffentliche Apotheken, Spitalapotheken und Drogerien. 
Sie erteilt Betäubungsmittelbewilligungen an Institutionen, Spitäler sowie an Alters- und Pflegeheime und sorgt für die Qualitätssicherung und Heilmittelsicherheit im Kanton-Basel Stadt.

Die Kantonsapothekerin überwacht die Ausübung von Heilmittelberufen und erteilt deren Bewilligungen.

Zusätzlich überwacht sie den Verkehr von Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit Swissmedic und weiteren Behörden. Sie berät die Kantonsregierung, private Institutionen und Personen bei Fragen im Zusammenhang mit Heilmitteln.

Ausserdem ist sie auf Kantonsebene zusammen mit anderen Akteuren an der Umsetzung der Politik zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beteiligt.

Bewilligungen für pharmazeutische Anliegen

• Betriebsbewilligung zur Lagerung von Blut und/oder Blutprodukten
• Betäubungsmittelbewilligung für APHs, Institutionen und Spitäler
• Bestellung Betäubungsmittelrezeptblock
• Betäubungsmittel Rücksendungen/Medikamentenvernichtung
• Rezeptfälschung
• Betriebsbewilligung zum Umgang mit Arzneimittel, welche der Betäubungsmittelbewilligung unterstehen (Altersheime, Institutionen und Spitäler)
• Liste der reglementierten Medikamentenabgabe
• Lieferschein für Rückgabe Betäubungsmittel, die zur Vernichtung durch die Medizinischen Dienste des Kantons Basel-Stadt vorgesehen sind
• Mustervertrag betreffend Arzneimittelversorgung und pharmazeutische Betreuung im Kanton Basel-Stadt

Gesuchsformulare

Gebühren

Gebühren
Bewilligungen für Pharmazeutische AnliegenInspektionen pro Stunde: 200 CHF; Bewilligungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln: 200 bis 1000 CHF; Blutlager: 400 CHF; Betäubungsmittel-Rezeptblock: 30 CHF

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