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Strafverfolgung und Justiz

Im Kanton Basel-Stadt sind die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft für die Strafverfolgung zuständig. Hier finden Sie weitere Informationen über die verschiedenen Strafverfahren.

Jugendstrafverfahren

Das Jugendstrafverfahren kommt zur Anwendung, wenn Jugendliche zwischen dem zehnten und dem achtzehnten Lebensjahr eine Straftat begehen.

Das Strafverfahren

Bei Personen, die zur Zeit der Begehung der Straftat volljährig waren, findet das ordentliche Strafverfahren Anwendung.

Das Strafbefehlsverfahren

Eine spezielle Art des Strafverfahrens ist das Strafbefehlsverfahren. Hier macht die Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl einen Urteilsvorschlag. Das Strafverfahren geht dadurch häufig schneller und kostet weniger.

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt

Die rund 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt sind besorgt für eine qualitativ hochwertige Strafverfolgung im Kanton.

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Kantonspolizei Basel-Stadt

Die Kantonspolizei Basel-Stadt sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

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