Raumplanung
Mit einer gezielten Raumplanung bringt der Bettinger Gemeinderat Einzelentscheide der Behörden und verschiedene Massnahmen in einen grösseren Zusammenhang. Als Grundlage dafür dienen der Zonenplan und der Richtplan der Gemeinde, aber auch die kantonalen Planungsinstrumente.
Zonenplan Bettingen
Der Zonenplan Bettingen ist ein kommunales Planungsinstrument, welches grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf die zulässige Nutzungsart sowie das maximale Ausmass von baulichen Anlagen regelt.
Weiterführende Informationen zum Bettinger Zonenplan
Den aktuell gültigen Zonenplan aus dem Jahr 2008 für die Gemeinde Bettingen sowie die unterschiedlichen Bebauungspläne finden Sie hier.
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Strategie zur Zonenplanrevision
Mitte 2024 wurde der neu erarbeitete kommunale Richtplan vom Kanton genehmigt. Für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist dieser jedoch nicht verbindlich. Zur Erreichung der darin formulierten Entwicklungsziele wird deshalb eine Zonenplanrevision nötig sein.
Im Jahr 2024 beschäftigte sich der Gemeinderat als Zwischenphase mit der Entwicklungsstrategie für vier Schlüsselareale im Dorf und die Gebiete auf St. Chrischona. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Nutzerinnen und Nutzer sowie sonstige Interessierte wurden in unterschiedlichen Begleitgruppen in diesen anspruchsvollen Prozess miteinbezogen.
Im Dezember 2024 wurden die Ergebnisse der Strategieerarbeitung in einem Berichtsentwurf zusammengefasst und die Bevölkerung von Bettingen aufgerufen, in einer Online-Umfrage ihre Meinung zu den Vorschlägen abzugeben. Der finale Strategiebericht und die Umfrageergebnisse stehen weiter unten zum Download bereit.
Zusammen mit dem kommunalen Richtplan bildet der Bericht die Grundlagen für die anschliessende Bearbeitung der kommunalen Nutzungsplanung (Zonenplanrevision). Diese regelt parzellengenau, wo in welchem Umfang gebaut werden darf. Geplant ist, die Zonenplanrevision bis 2027 abzuschliessen. Auch in dieser Phase wird die Bevölkerung wieder Gelegenheiten zur Mitwirkung haben.
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Schlüsselareale und St. Chrischona: Strategien und Grundlagen Nutzungsplanung (Startet einen Download) Anhang zum Bericht «Schlüsselareale und St. Chrischona: Strategien und Grundlagen Nutzungsplanung» (Startet einen Download) Ergebnisse der Online-Umfrage zur Entwicklungsstrategie (Startet einen Download)Zonenplanrevision (kommunale Nutzungsplanung)
Der kommunale Zonenplan regelt, wie das Gemeindegebiet genutzt werden darf. Er legt fest, wo beispielsweise gewohnt, gearbeitet oder öffentliche Infrastruktur erstellt werden kann und definiert die entsprechenden Bau- und Nutzungsvorschriften. Damit bildet er die verbindliche Grundlage für eine geordnete und nachhaltige räumliche Entwicklung der Gemeinde.
Auf Basis der zuvor erfolgten partizipativen Strategie zur Zonenplanrevision hat der Gemeinderat Anfang November 2025 einen Entwurf des neuen Zonenplans für die kantonale Vorprüfung verabschiedet, die Ende Januar 2026 abgeschlossen werden konnte.
Um die Bevölkerung umfassend zu informieren, lädt der Gemeinderat alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Informationsveranstaltung am Samstag, 21. März 2026, um 9:30 Uhr in der Turnhalle ein. Die eigentliche Mitwirkungsphase startet im Anschluss an die Veranstaltung und dauert bis zum 10. Mai 2026. Rückmeldungen können über ein Online-Mitwirkungstool oder schriftlich per Brief eingereicht werden. Zusätzlich plant die Gemeinde an zwei Tagen Sprechstunden anzubieten.
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Sämtliche Unterlagen und Informationen zur Mitwirkung sind hier ab Montag, 23. März 2026, verfügbar.
Veranstaltungen zum Zonenplan Bettingen
Richtplan Bettingen
Auf Antrag des Bau- und Verkehrsdepartements hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt anlässlich seiner Sitzung vom 18. Juni 2024 den am 20. November 2023 vom Gemeinderat Bettingen erlassenen kommunalen Richtplan Bettingen gemäss § 94 Abs. 3 des Bau- und Planungsgesetzes (PBG) genehmigt. Damit wurde der Richtplan Bettingen auch für die kantonalen Behörden verbindlich.
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Weiterführende Informationen zum Bettinger Richtplan
Hier können Sie den kommunalen Richtplan sowie unterschiedliche Berichte dazu einsehen.
Richtplan Kanton Basel-Stadt
Der behördenverbindliche kantonale Richtplan dient als strategisches Planungsinstrument des Basler Regierungsrates. Er gibt Aufschluss über den aktuellen Stand der Planung und zeigt die anzustrebende räumliche Entwicklung des Kantons auf. Damit bildet er das zentrale Instrument für die Entwicklung der baselstädtischen Lebensräume.
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Städtebau und Architektur Basel-Stadt
Das Planungsamt Basel-Stadt ist zuständig für die kantonale und städtische Raumplanung, für den Städtebau sowie für die Projektierung im öffentlichen Raum (Allmend).
Einwohnergemeinde Bettingen
Öffnungszeiten
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
