Beratungsempfehlungen und Beratungsregeln
Zweck
Kostenlose Erstberatung
- Juristinnen und Juristen geben Auskünfte im Arbeitsrecht
- nur für privatrechtliche Anstellungen
(d.h. zwischen privaten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden).
Beratungen bezüglich:
- öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen (bspw. Basler-Verkehrsbetriebe, Behörde, Universität, Universitätsspital Basel): Ombudsstelle Basel-Stadt (www.ombudsstelle.bs.ch; 061 261 60 50).
- Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge (Pensionskasse) oder sonstiger Sozialversicherungsrecht: Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt oder das Behindertenforum.
Der Ablauf unserer Rechtsauskünfte
Sprache
Die Rechtsberatung erfolgt in Deutsch oder Englisch.
Bei sprachlichen Schwierigkeiten bringen Sie einen Übersetzer oder eine Übersetzerin mit.
Vorbereitung
- machen Sie sich zuhause Notizen zum Sachverhalt (was ist wann wie warum durch wen geschehen)
- halten Sie sich kurz und präzise
Unterlagen, die Sie mitbringen
- Arbeitsvertrag
- Kündigung
- Mailverkehr
- Briefe
- Lohnabrechnungen
- Zeugnis und allfällige Zwischenzeugnisse
- Arbeitsrapporte
- Reglemente
- Unterlagen zu Krankentaggeldversicherungen
- Gesamtarbeitsverträge
Rechtsauskünfte
- Auskünfte erfolgen mündlich
- Sie kennen Ihre nächsten Schritte
- Evtl. müssen wir Sie weiterverweisen (z.B. Behindertenforum)
- Umfangreiche Fälle müssen an Anwälte verwiesen werden
- Anwälte müssen Sie selbst suchen www.akbs.ch
- keine schriftlichen Auskünfte, nur Abgabe von Musterbriefen
- pro Person und Fall nur eine einmalige Rechtsberatung
- wenn sich Situation ändert, ist eine neue Beratung möglich
- Verfassen von Briefen oder Ausfüllen von Dokumenten: Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige (GGG) Wegweiser: Soziales Basel / kontakt@ggg-wegweiser.ch / 061 269 97 90