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Beratungsempfehlungen und Beratungsregeln

Zweck

Kostenlose Erstberatung 

  • Juristinnen und Juristen geben Auskünfte im Arbeitsrecht
  • nur für privatrechtliche Anstellungen

(d.h. zwischen privaten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden). 

Beratungen bezüglich:

Der Ablauf unserer Rechtsauskünfte

Sprache

Die Rechtsberatung erfolgt in Deutsch oder Englisch. 

Bei sprachlichen Schwierigkeiten bringen Sie einen Übersetzer oder eine Übersetzerin mit.

Vorbereitung

  • machen Sie sich zuhause Notizen zum Sachverhalt (was ist wann wie warum durch wen geschehen)
  • halten Sie sich kurz und präzise

Unterlagen, die Sie mitbringen

  • Arbeitsvertrag
  • Kündigung
  • Mailverkehr
  • Briefe
  • Lohnabrechnungen
  • Zeugnis und allfällige Zwischenzeugnisse
  • Arbeitsrapporte
  • Reglemente
  • Unterlagen zu Krankentaggeldversicherungen
  • Gesamtarbeitsverträge

Rechtsauskünfte

  • Auskünfte erfolgen mündlich
  • Sie kennen Ihre nächsten Schritte
  • Evtl. müssen wir Sie weiterverweisen (z.B. Behindertenforum)
  • Umfangreiche Fälle müssen an Anwälte verwiesen werden
  • Anwälte müssen Sie selbst suchen www.akbs.ch
  • keine schriftlichen Auskünfte, nur Abgabe von Musterbriefen
  • pro Person und Fall nur eine einmalige Rechtsberatung
  • wenn sich Situation ändert, ist eine neue Beratung möglich
  • Verfassen von Briefen oder Ausfüllen von Dokumenten: Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige (GGG) Wegweiser: Soziales Basel / kontakt@ggg-wegweiser.ch / 061 269 97 90

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