Sexuelle und sexistische Belästigung
Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz stellt ein weit verbreitetes Phänomen dar und ist verboten. Die Fachstelle Gleichstellung berät Betroffene und unterstützt Unternehmen mit Hilfsmitteln und Weiterbildung.
Was ist sexuelle und sexistische Belästigung?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz umfasst jedes von einer Seite unerwünschte Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde einer Person verletzt. Sexuelle Belästigung kann in Worten, Bilder, Gesten oder Taten ausgeübt werden. Entscheidend ist nicht die Absicht der handelnden Person, sondern wie das Verhalten von den Betroffenen wahrgenommen wird. Sexuelle Belästigung kann an verschiedenen Orten wie bei der Arbeit, in der Schule oder bei Betriebsanlässen stattfinden.
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) definiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Diskriminierung: Wer eine andere Person bei der Arbeit oder am Arbeitsplatz sexuell belästigt, verletzt geltendes Recht.
Die Gesetzgebung verpflichtet Arbeitgebende, präventive Massnahmen gegen sexuelle und sexistische Belästigungen am Arbeitsplatz zu ergreifen, Mitarbeitende zu schützen und bei Kenntnis von Fällen zu handeln.
Studien zeigen, dass mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden – nach konkreten Situationen befragt – bereits unerwünschtes sexistisches und sexuelles Verhalten im Erwerbsleben erlebt hat. Besonders betroffen sind Frauen, junge Berufstätige und Auszubildende.
Unterstützung und Beratung
Die Fachstelle unterstützt Sie bei Belästigung mit einer kostenlosen vertraulichen Erstberatung. Dabei machen wir mit Ihnen eine Auslegeordnung und besprechen, welche nächsten Schritte Sie unternehmen können. Das Angebot der Fachstelle richtet sich an Personen, die im Kanton Basel-Stadt arbeiten und/oder wohnen, sowie Betriebe mit Sitz im Kanton Basel-Stadt.
Sie erreichen uns telefonisch oder per Mail, um einen Termin zu vereinbaren.
Fachstelle Gleichstellung
Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote
Weitere Unterstützung und Beratung finden Sie unter folgenden Links.
Informations- und Beratungsplattform zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Kostenlose Erstberatung in verschiedenen Sprachen. Online und auf Wunsch anonym.
Opferhilfe beider BaselDie Opferhilfe beider Basel berät auch bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und unterstützt bei Bedarf im Rahmen von Sofortmassnahmen. Sollten Sie eine Strafanzeige in Betracht ziehen, müssen Sie diese innerhalb von 3 Monaten seit der Tat einreichen.
Kantonale Schlichtungsstelle für DiskriminierungsfragenBeratung und Informationen zum Schlichtungsverfahren
Fachstelle LehraufsichtBei Fragen zu Belästigungen in der Berufsbildung ist die kantonale Lehraufsicht die geeignete Anlaufstelle.
Arbeitsinspektorat Kanton Basel-StadtBeratung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Merkblatt für KantonsmitarbeitendeMerkblatt für Mitarbeitende sowie Führungsverantwortliche des Kantons Basel-Stadt zu sexueller Belästigung
Ratgeber Gleichstellung im Erwerbsleben (Startet einen Download)Ratgeber über Ihre Rechte im Erwerbsleben gemäss Gleichstellungsgesetz, das Vorgehen im Kanton Basel-Stadt im Falle einer Diskriminierung inklusive Adressen der kantonalen Anlaufstellen.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende zusammengestellt.
Prävention: Weiterbildungsangebot "KMU konkret+"
Die Gesetzgebung verpflichtet Arbeitgebende, präventive Massnahmen gegen sexuelle und sexistische Belästigungen am Arbeitsplatz zu ergreifen, Mitarbeitende zu schützen und bei Kenntnis von Fällen zu handeln.
«KMU konkret+» ist ein solches Angebot zur Prävention von sexueller und sexistischer Belästigung für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden. Es kann auf den Kontext und die Bedürfnisse eines KMU zugeschnitten werden und besteht aus folgenden Teilen:
- Weiterbildung für Kader
- Weiterbildung für Mitarbeitende
- Entwicklung eines betriebsinternen Leitfadens
Dank Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz bezahlen KMU nur einen kleinen Beitrag ans Angebot.
Auf der Website von «KMU konkret+» findet sich zudem ein Selbstcheck und ein E-Learning zur Selbsteinschätzung.
Die Fachstelle Gleichstellung des Kantons Basel-Stadt ist Teil der Trägerschaft von «KMU konkret+».
Präventionskit Sexuelle Belästigung
Das Gleichstellungsgesetz (GlG) schützt Arbeitnehmende vor sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz. Es verpflichtet Arbeitgebende, Vorgesetzte und HR-Fachleute, präventiv gegen Belästigung vorzugehen und bei Vorfällen zu handeln. Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten stellt ein Präventions-Kit für einen belästigungsfreien Arbeitsalltag zur Verfügung. Das Präventions-Kit ist kostenlos und besteht aus drei Elementen:
- Informationsblätter, Leitfaden und Grundsatzerklärung
- Filme
- E-Learning
Das Kit richtet sich an Unternehmen und Organisationen. Es ermöglicht Unternehmen, sexuelle und sexistische Belästigung zu thematisieren, Abläufe festzulegen und interne oder externe Anlaufstellen zu benennen.
Material Präventions-Kit
Die Bausteine des Präventions-Kits finden Sie in den in den folgenden PDF-Dokumenten und unter den angegebenen Links (Filme, E-Learning).
Der Leitfaden erklärt die verschiedenen Bausteine und Empfehlungen zum Einsatz des Präventions-Kits im Unternehmen.
Informationsblatt für die Unternehmensleitung (Startet einen Download)Das Informationsblatt für die Unternehmensleitung enthält Empfehlungen und Massnahmen zur Prävention von sexueller Belästigung.
Informationsblatt für HR und Führungskräfte (Startet einen Download)Das Informationsblatt informiert HR-Fachleute und Führungskräfte über ihre Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Grundsatzerklärung und Informationsblatt für Mitarbeitende (Startet einen Download)Mit der Grundsatzerklärung kommuniziert das Unternehmen, dass es keine sexuelle Belästigung duldet. Gleichzeitig werden Mitarbeitende über ihre Rechte und Anlaufstellen informiert.
Film, 1. TeilDer erste Teil des Film-Sets informiert Mitarbeitende über Erscheinungsformen von sexueller und sexistischer Belästigung. Er zeigt auf, wie sich Betroffene wehren können.
Film, 2. TeilDer zweite Teil des Film-Sets richtet sich an HR-Fachpersonen und Vorgesetzte. Er informiert über Erscheinungsformen von sexueller und sexistischer Belästigung, über Aufgaben und Pflichten und zeigt Massnahmen zur Prävention.
E-LearningDas E-Learning-Tool dient dazu, sexuelle und sexistische Belästigung zu erkennen, in verschiedene Rollen zu schlüpfen und Handlungsmöglichkeiten zu erproben. Es ruft Rechte, Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten nochmals in Erinnerung.
Plakate Format A3 (Startet einen Download)Die Plakate dienen dazu, im Unternehmen auf das Thema sexistische und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen.
Plakate Format A4 (Startet einen Download)Prävention sexueller Belästigung in der Berufsbildung
Lernende stehen in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis. Dies macht sie verletzlicher für sexuelle und sexistische Belästigung.
Berufsbildende und die Lehraufsicht sollten über ein Basiswissen zu sexueller und sexistischer Belästigung verfügen,
- um Massnahmen ergreifen zu können, die sexuelle Belästigung verhindern,
- um Hinweise auf Übergriffe möglichst frühzeitig zu erkennen,
- um im konkreten Fall kompetent zu handeln.
Broschüre «Sexuelle Belästigung in der Berufsbildung»
Die Fachstelle Gleichstellung hat die Broschüre «Sexuelle Belästigung in der Berufsbildung» erarbeitet. Sie unterstützt Berufsbildende und die Lehraufsicht im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und in der Ausbildung.
Weitere Informationen
Fachstelle Gleichstellung
Öffnungszeiten
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr