Ersatzwahl eines Präsidiums des Appellationsgerichts (100%) – zweiter Wahlgang
Am 1. November 2026 findet im Kanton Basel-Stadt der zweite Wahlgang der Ersatzwahl eines Präsidiums des Appellationsgerichts (100%) statt. Für diese Wahl sind zwei Kandidaturen eingegangen. Die Eingabefrist endete am 30. September 2026 um 12.00 Uhr.
Kandidaturen
Für die Ersatzwahl eines Präsidiums des Appellationsgerichts (100%) kandidieren:
- als gemeinsame Kandidatur von «Die Mitte, EVP, FDP, GLP, LDP, SVP, Aktives Bettingen»: Alberto Fabbri
- als gemeinsame Kandidatur von «SP Sozialdemokratische Partei Basel-Stadt, GRÜNE Basel-Stadt, BastA! - Basels starke Alternative!»: Manuel Kreis
Der zweite Wahlgang der Ersatzwahl eines Präsidiums des Appellationsgerichts findet am 1. November 2026 statt. Gewählt wird, wer das relative Mehr erreicht.
Weitere Informationen
- Medienmitteilung vom 27. September 2026: Ersatzwahl eines Präsidiums des Appellationsgerichts (100%)
- Kantonsblatt vom 5. August 2026: Ersatzwahl eines Präsidiums des Appellationsgerichts (100%) (für den Rest der Amtsperiode 2022–2027) vom 27. September 2026
- Kantonsblatt vom 6. Dezember 2025: Ersatzwahlen eines Präsidiums des Appellationsgerichts (100%) und eines Präsidiums des Zivilgerichts (100%) (für den Rest der Amtsperiode 2022–2027)