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Kantonale Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer genehmigt.

Am 1. Januar 1995 tritt das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) in Kraft. Die Einführung dieses neuen Bundesgesetzes bedingt auch eine vollständige Überarbeitung der bisherigen kantonalen Vollzugsverordnung (Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer im Kanton Basel-Stadt vom 29. April 1941). Bei den vom Kanton aufgrund des neuen DBG zu regelnden Belangen handelt es sich um Fragen der Organisation der zuständigen Behörden, des Rechtsmittelverfahrens und des Steuerbezuges. Hinzu kommt die Wahl des Systems bei der zeitlichen Steuerbemessung.

Die neue Verordnung beschränkt sich bei der Regelung der Behördenorganisation auf die Grundzüge. Für den sachgerechten Vollzug des DBG ist in allererster Linie die kantonale Steuerverwaltung als Abteilung des Finanzdepartementes verantwortlich. Wie sie sich intern organisiert, ist nicht Gegenstand der Verordnung. Ihre Tätigkeit soll nicht durch unnötige organisatorische oder prozessuale Verordnungsvorschriften erschwert werden.

Die neue Verordnung wird im Kantonsblatt publiziert.

Weitere Auskünfte

Dr. René Bieri Tel. 267 98 16 Rechtsdienst Steuerverwaltung