Aufhebung der wirtschaftspolitischen und der gewerbepolizeilichen Bedürfnisklausel sowie Liberalisierung der Öffnungszeiten der Gastwirtschaftsbetriebe
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen dem Grossen Rat einen Entwurf zu einer Änderung des Wirtschaftsgesetzes zu unterbreiten; damit sollen die Bedürfnisklausel aufgehoben und die Öffnungszeiten liberalisiert werden.
Aufgrund der derzeitigen Rechtslage wird die Neueröffnung eines Restaurationsbetriebs mit Alkoholausschank im Kanton Basel-Stadt von einem öffentlichen Bedürfnis abhängig gemacht. Obschon die Bundesverfassung die Kantone dazu ermächtigt, muss dieser Bedürfnisnachweis im Lichte der Handels- und Gewerbefreiheit, die Grundlage für eine freie Marktwirtschaft ist, heute in Frage gestellt werden. Denn das System der freien Marktwirtschaft geht davon aus, dass Angebot und Nachfrage einander gegenseitig zum Ausgleich bringen und sich mittels des Preises selbst regulieren. In den letzten Jahren hat sich zusehends die Auffassung breit gemacht, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, im Bereich des Gastwirtschaftsgewerbes über die Anwendung einer Bedürfnisklausel in den freien Wettbewerb einzugreifen. Auch hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass sich über eine solche staatliche Kontrolle der Alkoholmissbrauch nicht mit dem erhofften Erfolg bekämpfen lässt, da der unkontrollierten Beschaffung von Alkoholika jeder Art durch die Einkaufsmöglichkeiten in Läden und Einkaufszentren keine Grenzen gesetzt sind. Im Zuge der vielen Bestrebungen, die Stadt Basel sowohl als Wohn- wie auch als Fremdenverkehrsort attraktiver zu machen, spricht sich der Regierungsrat sodann für eine liberale Regelung im Zusammenhang mit den Öffnungszeiten im Gastgewerbe aus. Bis heute haben nur gerade 24 Betriebe das Privileg eingeräumt erhalten, ihre Betriebe über Mitternacht hinaus offen zu halten. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll es nun unter Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und unter spezieller Berücksichtigung der Nachtruhe für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie des Jugendschutzes allen Gastwirtschaftsbetrieben freistehen, ihre Öffnungszeiten selbst festzulegen. Die zuständigen Departemente sind beauftragt worden, bis zum Zeitpunkt der Behandlung der Gesetzesänderung im Grossen Rat mit den Sozialpartnern des Gastgewerbes das Gespräch zu suchen um diese über die Neuregelung und allenfalls damit verbundener Regelungsbedarf bezüglich Arbeitnehmerschaft zu orientieren, damit übrige Vereinbarungen frühzeitig ausgehandelt werden können.