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Auswirkungen des EWR-Entscheides für die Basler Wirtschaft

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Dr. Chr. Eymann LDP -- Es ist das ständige Ziel des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt die in eigener Kompetenz liegenden Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes zu verbessern und sich auf eidgenössischer Ebene für die Anliegen der Basler Wirtschaft einzusetzen. Da der EWR-Vertrag erst am 1. Januar 1994 in Kraft trat sind noch keine direkten unmittelbaren Auswirkungen feststellbar.

Anerkannte Ökonomen haben bereits im Vorfeld zur EWR-Abstimmung betont, dass weder ein JA noch ein NEIN kurzfristige Folgen auf die Schweizer Wirtschaft nach sich ziehen würden. Die allenfalls zu erwartenden Effekte sind an sich mittel- bis längerfristig zu erwarten. Dabei ist zu beachten, dass der EWR-Vertrag erst am 1.1.1994 in Kraft trat. Zum Zeitpunkt der Einreichung des parlamentarischen Vorstosses konnten noch keine direkten Effekte - weder positive noch negative - auf die Wirtschaft aufgrund des NEIN zum EWR-Vertrag festgestellt werden. Jüngste Untersuchungen auf Bundesebene kommen zum selben Ergebnis. Ein Abseitsstehen von den vier Freiheiten, wie sie sich im europäischen Binnenmarkt kontinuierlich weiterentwickeln und mit Übergangsfristen weitgehend auch im EWR verwirklicht werden, können für Schweizer Firmen, die daran eben nicht teilhaben, Diskriminierungen schaffen. Diese werden auf lange Sicht nur negative Auswirkungen auf den Produktionsstandort Schweiz haben. Sie könnten durch eine flexible und sehr reaktionsfähige schweizerische Wirtschaftspolitik kompensiert werden. Die Unternehmen der Nordwestschweiz haben nicht untätig auf den Entscheid vom 6. Dezember 1992 gewartet und nicht erst anschliessend begonnen, neue Strategien zu entwickeln. Der Prozess der Integration der regionalen Wirtschaft in den europäischen Markt läuft in der Realität schon lange. Für Firmen im Kanton Basel-Stadt stehen nebst den nationalen Branchenverbänden insbesondere auch die Wirtschaftsverbände der Region unterstützend zur Verfügung. Der Regierungsrat hat seinerseits durch vielfältige Massnahmen in der kleinen Aussenpolitik die grenzüberschreitende Zusammenarbeit intensiviert und damit versucht die negativen Auswirkungen des EWR-Neins zu minimieren (z.B. Regionales Programm Dreiländereck, Interreg-Beteiligung etc.). Die gleichen Ziele verfolgt der Bundesrat auf höchster Ebene durch seine Bemühungen, die bilateralen Verhandlungen zu einem für die Schweizer Wirtschaft möglichst günstigen Abschluss zu führen. Weitere Massnahmen drängen sich derzeit noch nicht auf.

Weitere Auskünfte

Dr. Michael Bammatter Tel. 267 85 43 Departementssekretär Wirtschafts- und Sozialdepartement