Budget 1996 des Kantons Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat das Budget 1996 mit einem Defizit von Fr. 2127 Mio. verabschiedet. Für 1995 ist ein Defizit von Fr. 2615 Mio. (ohne ALV-Darlehen) budgetiert. Anlässlich der Veröffentlichung des Finanzplans im Juni 1995 lag das Defizit für 1996 noch bei Fr. 3356 Mio. Dank massiver Sparanstrengungen in allen Departementen konnte die vom Regierungsrat festgelegte Vorgabe von Fr. 2200 Mio. eingehalten werden. Gemäss aktuellem Budget werden knapp die Hälfte der Investitionsvorhaben aus eigenen Mitteln finanziert werden können.
Das Budget 1996 weist bei Einnahmen von Fr. 3’498,5 Mio. und Ausgaben von Fr. 3’711,2 Mio. ein Defizit von Fr. 212,7 Mio. in der Finanzrechnung aus. Während die Einnahmen gegenüber dem Budget des laufenden Jahres um 2,2 % zunehmen, erhöhen sich die Ausgaben um 0,7 %.
- Die Gesamteinnahmen wurden für 1996 um Fr. 75,4 Mio. höher veranschlagt als im Budget 1995. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung mussten die für 1995 voraussichtlich zu optimistisch angenommenen Steuereinnahmen der juristischen Personen im Budget 1996 um Fr. 41 Mio. tiefer budgetiert werden. Bei den Handänderungssteuern wird mit einem Rückgang um Fr. 15 Mio. gerechnet. Nur beim Anteil an der direkten Bundessteuer konnte eine namhafte Erhöhung von Fr. 12,0 Mio. budgetiert werden. Die Erträge aus Vermögen wurden um Fr. 24,9 Mio. tiefer budgetiert. Die bisher unter dieser Position berücksichtigten Unterbaurechtszinsen des Dreispitzes (Fr. 10,8 Mio.) wurden 1996 neu als spezifische Einnahmen unter Ertrag aus Gebühren und Dienstleistungen eingestellt, und damit dieser Dienststelle im Sinne eines Profit-Center-Ertrages gutgeschrieben. Weiter wirken sich bei den Vermögenserträgen Annahmen wie sinkende Liquidität und tieferes Zinsniveau negativ aus. Wie bereits in den Vorjahren führt die verursachergerechte Verrechnung von Gebühren und Dienstleistungen auch für 1996 zu höher geschätzten Erträgen aus Gebühren und Dienstleistungen (+ Fr. 49,5 Mio. bzw. Fr. 27,2 Mio. nach Abzug des erwähnten Unterbaurechtzinses und der Mehrwertsteuer). Die erhaltenen Beiträge sind um Fr. 95,5 Mio. höher veranschlagt. Diese Steigerung ist vor allem durch den um Fr. 30,0 Mio. höheren Uni-Beitrag des Kantons Basel-Land bedingt, der allerdings das Budget netto ‘nur’ um Fr. 22,5 Mio. entlastet. Folgende Bundesbeiträge wurden im Vergleich zu Budget 1995 höher budgetiert: Entlastung Krankenkassen-Prämien (Fr. 27,7 Mio.), Bau der Nordtangente (Fr. 13,0 Mio.) und Beschäftigungsprogramme (Fr. 10,0 Mio.).
- Die Steigerung der Gesamtausgaben gegenüber Budget 1996 beträgt Fr. 26,6 Mio., was einem Anstieg von 0,7 % entspricht.
Der Anstieg bei den Personalkosten beträgt 12,7 Mio. bzw. 0,7 %. In diesem Betrag sind die Kosten der Lohngesetzrevision mit Fr. 54,2 Mio. berücksichtigt, wobei bereits im Budget 1995 Fr. 25 Mio. eingestellt sind. Die Teuerung wurde bei der Budgetierung der Personalkosten mit 1,8 % zugrundegelegt, wovon aufgrund der Bestimmungen im neuen Lohngesetz nur 0,8 % ausgabenwirksam werden. Ebenfalls berücksichtigt ist die Reduktion der Arbeitgeberbeiträge zur Sicherung der Garantieverpflichtungen gegenüber der Pensionskasse, was zu einer Ausgabenentlastung von Fr. 32,2 Mio. führt.
Der Konsum von Gütern und Dienstleistungen wurde um Fr. 39,2 Mio. bzw. 8,8 % höher budgetiert. In diesem Betrag sind Fr. 11,5 Mio. Mehrwertsteuerablieferungen nach Bern enthalten. Die Schulreform und die Zunahme der Schüler wirken sich beim Erziehungsdepartement mit einem Anstieg allein bei den Konsumausgaben um Fr. 8,3 Mio. aus. Weiter wurden unter Ausgaben für fremde Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahr zusätzliche Fr. 10 Mio. für Beschäftigungsprogramme budgetiert.
Die Subventionen an Dritte bleiben mit einem Anstieg von Fr. 6,8 Mio. bzw. 1,1 % unter der erwarteten Teuerungsrate, obwohl aufgrund des neuen Krankenversicherungs-gesetzes für 1996 mit ca. Fr. 53,0 Mio. zusätzlichen Gesamtbeiträgen an Krankenkassen gerechnet werden muss. Die Erhöhung wird verursacht durch den Wegfall der direkten an die Krankenkassen bezahlten Bundessubventionen (rund Fr. 32,0 Mio.) und die Mehrbelastung der Kassen in Folge des verbesserten Leistungskataloges (rund Fr. 18,0 Mio.). Diese Erhöhung wird relativiert durch eine Erhöhung der an den Kanton bezahlten Bundesbeiträge (Fr. 27,7 Mio.) und einer gewissen Entlastung bei den Sozialbeiträgen (rund Fr. 8,0 Mio.). Effektiv budgetiert wurde allerdings anstelle der Fr. 53,0 Mio. nur eine Erhöhung von Fr. 32,0 Mio. Die entsprechende Differenz beruht auf folgendem Sachverhalt: Bisher wurde die Staatsrechnung immer abgeschlossen, bevor die definitive OeKK-Abrechnung vorlag. Als Betriebsbeitrag an die OeKK wurde deshalb in der Rechnung immer der Budgetbetrag des Abschlussjahres, korrigiert um das definitive Ergebnis des Vorjahres, eingestellt. Ab Rechnung 1995 werden die Abschlusstermine der Staatsrechnung und der OeKK zeitlich so koordiniert, dass immer der effektive, von der OeKK für das entsprechende Jahr benötigte Betriebsbeitrag in der Staatsrechnung ausgewiesen werden kann und dadurch ein Budget-/Ist-Vergleich sinnvoll wird. Wegen der letztmaligen Notwendigkeit, den Differenzbetrag zwischen Budget 1994 und Rechnung 1994 in der Rechnung 1995 zu berücksichtigen, würde durch das ausserordentlich günstige Ergebnis der OeKK für 1994 die Staatsrechnung 1995 um über Fr. 42 Mio. entlastet. Bereits für die Rechnung 1995 wird jedoch wieder mit einem um gegenüber der Rechnung 1994 Fr. 18,5 Mio. höheren OeKK-Aufwand gerechnet, der aus aktueller Sicht ziemlich genau dem Budgetbetrag entsprechen wird. Deshalb hat sich der Regierungsrat entschieden, die Hälfte der Differenz, Fr. 21 Mio., der Rechnung 1995 und die andere Hälfte der Rechnung 1996 gutzuschreiben. Der Betriebsbeitrag an die OeKK wurde deshalb um Fr. 21 Mio. tiefer budgetiert, als aufgrund der Prognose für 1996 zu erwarten wäre.
Der Anstieg der Subventionen an öffentliche Haushalte um Fr. 17,4 Mio. resp. 7,7 % ist alleine auf eine neue Budget- und Rechnungsdarstellung der Unibeiträge ab 1996 zurückzuführen, und hat auf das Finanzrechnungsergebnis keinen Einfluss. Bisher waren die Beiträge des Kantons Basel-Land an die Universitäten und an die Spitäler für Lehre und Forschung separat in der Universität und im Sanitätsdepartement vereinnahmt worden. Neu wird der Gesamtbeitrag von Fr. 75 Mio. des Kantons Basel-Land inkl. Anteil Lehre und Forschung der Spitäler (Fr. 10,2 Mio.) und Uni-Fonds (Fr. 7,5 Mio.), an die Universität überwiesen. Die Anteile der Spitäler und des Uni-Fonds werden erst anschliessend von der Universität weitergegeben und erscheinen entsprechend bei der Uni als Ausgabe.
Die gesamten Investitionsausgaben (inkl. Investitionsbeiträge) belaufen sich auf Fr. 437,3 Mio., und liegen damit um Fr. 12,3 Mio. über dem vom Regierungsrat festgelegten Plafond von Fr. 425,0 Mio.. Angesichts der grossen laufenden Investitionsvorhaben (Schulhäuser, Nordtangente, KBS K1-West etc.) konnte trotz strengster Selektion das vom Regierungsrat gesetzte Ziel nicht erreicht werden. Volkswirtschaftlich ist diese ‘Überschreitung’ hingegen akzeptabel.
Die Finanzausgaben konnten um Fr. 68,4 Mio. tiefer als 1995 budgetiert werden. Es wurde im Vergleich zu 1995 auf die Einstellung von Fr. 20,0 Mio. für die eventuelle Erhöhung des Dotationskapitals der BKB verzichtet. Als 1994 das Budget 1995 erstellt wurde, musste bei der Schätzung des Zinsaufwandes für das Budget 1995 vom damals noch zu erwartenden hohen Kapitalbedarf für 1994 ausgegangen werden. Da entgegen der Budgetprognose 1994 keine Kapitalaufnahme erfolgt ist, ist der Rückgang des Zinsaufwandes um rund 45 Mio. gegenüber Budget 1995 zu relativieren. Gegenüber der Rechnung 1994 als feste Vergleichsbasis wird der Zinsaufwand 1996 um Fr. 17,2 Mio. höher geschätzt. Die Finanzausgaben sind schwer budgetierbar, was einerseits auf die Volatilität der Zinsen zurückzuführen ist, andererseits durch den nicht präzis planbaren Kapitalbedarf begründet werden kann.
Im Gegensatz zu den Jahren 1993 - 1995 muss für 1996 erstmals nicht mit zusätzlichen Darlehen an die ALV gerechnet werden. Nach den neusten Aussagen des BIGA kann für 1996 sogar eine Teilrückzahlung der ALV-Darlehen im Betrag von Fr. 32,0 Mio. erwartet werden. Es ist vorgesehen, mit diesen Rückflüssen, den Krisenfonds zu äufnen und zu aktivieren. Der diesbezügliche Entscheid liegt jedoch beim Grossen Rat.
Das Budgetdefizit für 1996 liegt trotz Finanzplankonformität wegen zwischenzeitlich anspruchvolleren Zielsetzungen des Regierungsrates auf einem Niveau, das als unbefriedigend, wenn auch unausweichlich betrachtet werden muss. Neben einer positiv zu wertenden, gebremsten, freilich immer noch nach oben weisenden Personalkostenentwicklung und der unter der Teuerung liegenden Subventionen an Dritte, überwiegen im Budget die negativen Tendenzen. Verschiede Indikatoren wie rückläufiges Steuervolumen, überdurchschnittlich steigender Investitionsbedarf, angesichts der anhaltenden Defizite tendenziell weiter steigenden Finanzausgaben, lassen erahnen, dass für die nahe Zukunft, auch bei restriktiver Finanzpolitik, kaum tiefere Budgetdefizite erwartet werden können. Trotz der ergriffenen, teils nur mittelfristig wirksamen Sanierungsmassnahmen, die in gewissen Bereichen Wirkung zeigen, verbleibt ein strukturelles Defizit. Eine weitere Defizitreduktion kann nur über schmerzhaften Leistungsabbau erfolgen. Die Notwendigkeit einzelner staatlichen Aufgaben muss erneut überprüft werden. Nach der nunmehr dreijährigen Sanierungsperiode verringert sich das kurzfristig realisierbare Sanierungspotential. Strukturelle Massnahmen brauchen länger, bis sie wirken. Die Arbeit geht weiter.