Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Entwurf für ein Bundesgesetz über Familienzulagen: Vernehmlassung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat spricht sich gegen die Einführung einer bundesrechtlichen Regelung der Familienzulagen aus; insbesondere würde das vorgesehene Obligatorium für einen Teil der Arbeitgeberschaft deutliche Mehrbelastungen bringen und/oder den Verlust einer eigenständigen Personalpolitik bedeuten.

Die heutige, föderalistische Regelung der Familienzulagen ermöglicht es den Kantonen, den unterschiedlichen Gegebenheiten, wie Wirtschaftsstandort, Lebenshaltungskosten, und den verschiedenen gesellschaftspolitischen Vorstellungen in den einzelnen Landesteilen Rechnung zu tragen. Die vorgesehene bundesrechtliche, zentralistische Lösung vermöchte die bisherige Entwicklung der Kinderzulagen, welche sich - gesamthaft betrachtet - auch ohne Eingreifen des Bundes in erfreulichem Rahmen vollzogen hat, wohl kaum zu fördern. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass ein Bundesgesetz mit in der einen oder anderen Form festgelegten Ansätzen sich unter dem Gesichtspunkt der Leistungsverbesserung - zumindest längerfristig - wohl eher bremsend auf die bisher eingetretene Entwicklung, die vorwiegend von Gesamtarbeitsverträgen oder sonstigen sozialpartnerschaftlichen Regelungen positiv beeinflusst worden ist, auswirken würde. Eine neue, zentralistische Regelung der Familienzulagen wäre allenfalls unter der Optik der Vereinheitlichung vorteilhaft; die Arbeitgeber würden in jedem Kanton dieselben Bedingungen antreffen. Nach Auffassung des Regierungsrates ist es nicht sinnvoll, dass die Höhe von Sozialleistungen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs festgesetzt werden. Das Giesskannenprinzip vermag grundsätzlich nicht zu befriedigen und ist abzulehnen. Das aufgrund einer parlamentarischen Initiative auf Bundesebene entworfene neue Bundesgesetz widerspricht diesem Ziel. Der obligatorische Einbezug aller Arbeitgeber unter das neue Bundesgesetz würde für die bisher mit eigenen und selbst finanzierten Lösungen operierende Arbeitgeberschaft eine nicht unerhebliche Mehrbelastung bringen und den Verlust eines Teils eigenständiger Personalpolitik bedeuten. Die im Gesetzesentwurf als Variante vorgesehenen Kinderzulagen von 200 Franken bzw. Ausbildungszulagen von 250 Franken wären bei einer allfälligen Einführung einer bundesrechtlichen Regelung als absolute Obergrenze zu betrachten. Angesichts der heutigen Höhe der Zulagen in den Kantonen drängt sich nach Meinung des Regierungsrates sogar eine leichte Korrektur nach unten auf.

Weitere Auskünfte

Weitere Auskünfte: Walter Rösli Tel. 267 85 51 Adjunkt, Wirtschafts- und Sozialdepartement