Initiative "Basel autofrei" den Stimmberechtigten zur Ablehnung empfohlen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor die Volksinitiative "Basel autofrei" den Stimmberechtigten ohne Gegenvorschlag und mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten.
Die Volksinitiative hat zum Ziel, auf dem Gebiet der Stadt Basel den heute geltenden Grundsatz der Verkehrsfreiheit mit gekennzeichneten Einschränkungen in einen solchen des Verkehrsverbotes mit besonderen Berechtigungen umzukehren. Demnach wäre der private Motorfahrzeugverkehr nicht mehr wie bisher überall dort erlaubt, wo er nicht ausdrücklich verboten ist, sondern überall verboten, wo er nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Gemäss dem Bundesgesetz über den Strassenverkehr können die Kantone zwar den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr vollständig untersagen oder zeitlich beschränken, dies aber ausdrücklich nur auf Strassen, die nicht dem allgemeinen Durchgangsverkehr geöffnet sind. Auf Autobahnen und strassen sowie Haupt- und Europastrassen auf Basler Gebiet bleibt der Durchgangsverkehr in jedem Falle gewährleistet.
Auf den nicht dem allgemeinen Durchgangsverkehr geöffneten Strassen im Stadtgebiet soll gemäss der Initiative der private Motorfahrzeugverkehr grundsätzlich untersagt werden, mit Ausnahme derjenigen Fahrten, die zur Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Dienste sowie des öffentlichen Verkehrs nötig sind. Der Begriff der Versorgung der Bevölkerung kann jedoch nicht auf die ausschliessliche Grundversorgung mit dem Überlebensnotwendigen beschränkt werden; er ist wohl weiter zu fassen, indem auch berufliche, gesellschaftliche und soziale Bedürfnisse, wie z.B. Besuche von Kranken, aber auch solche von Gesunden zur Pflege der zwischenmenschlichen Beziehungen, erlaubt sein müssten, dies immer unter der Voraussetzung, dass dabei der Verzicht auf das private Motorfahrzeug unzumutbar wäre. Für alle diese Fahrzeuge und Fahrten wären einzeln oder pauschal Verkehrsbewilligungen zu erteilen.
Gesuche müssten z.B. auch alle auswärtigen Personen stellen, die mit ihrem privaten Motorfahrzeug nach Basel fahren und hier die Durchgangsstrassen verlassen wollen, weil sie dann unmittelbar in die "Verbotszone" geraten.
Für die Prüfung der Berechtigung zu Fahrten mit dem privaten Motorfahrzeug müsste eine Bewilligungsbehörde eingerichtet werden, die aufgrund der zu erwartenden Gesuche ein bedeutendes Ausmass haben müsste. Es müssten unzählige Fragen geklärt und mit einer Vielzahl von Einsprachen und Rekursen gerechnet werden. Zur raschen Bearbeitung wäre ein neuer, gut funktionierender Verwaltungsapparat nötig, dessen Kosten nur mit sehr hohen Gebühren gedeckt werden könnten.
Der Regierungsrat verkennt keineswegs, dass der Individualverkehr in Basel ein Ausmass erreicht hat, dessen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt teilweise untragbar geworden sind. Allerdings muss in Basel weiterhin eine Verkehrspolitik verfolgt werden, die von einer Mehrheit der Beteiligten akzeptiert wird, die verantwortungsvoll ist, die die negativen Auswirkungen des Verkehrs minimiert und die die rationalen und irrationalen Faktoren soweit möglich berücksichtigt.
Bereits realisierte oder zumindest schon beschlossene Verkehrsberuhigungsmassnahmen zeugen von einer solchen ganzheitlichen Betrachtungsweise in der Verkehrspolitik, so z.B. die Fussgängerzonen und die Parkplatzbewirtschaftung in der Innenstadt, die Anwohnerparkkarte in allen Stadtquartieren, ein flächendeckendes Radroutennetz, die stufenweise Einführung von Tempo 30-Zonen im Stadtgebiet.
Diese wenigen, aber wichtigen Beispiele zeigen, dass in Basel durchaus eine Verkehrspolitik im Sinne einer Eindämmung der negativen Auswirkungen des Individualverkehrs betrieben wird - auch ohne besondere gesetzliche Bestimmungen im Sinne der Volksinitiative -, allerdings ohne die illusorische Zielsetzung einer Stadt ohne individuellen Verkehr. Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat deshalb vor, die Volksinitiative den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen.