Initiative "Rega aufs Spitaldach" rechtlich unzulässig
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Initiative "Rega aufs Spitaldach" beachtet das höherstehende kantonale Recht nicht und ist damit rechtlich nicht zulässig. Sie soll für ungültig erklärt werden beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat bei welchem der definitive Entscheid liegt.
"Die zuständigen Behörden des Kantons Basel-Stadt haben die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega ihre definitive Basis für unsere Region auf dem Dach des Kantonsspitals bauen kann." Dies fordert das Initiativkomitee "IG Rega Regio" in einer Volksinitiative, die Ende Oktober 1994 mit rund viertausend Unterschriften zuhanden des Grossen Rates eingereicht wurde.
Der Regierungsrat hat nun die rechtliche Zulässigkeit der Initiative überprüft; er erachtet sie als ungültig: Nach der kantonalen Gesetzgebung ist der Grosse Rat für die Realisierung der in der Initiative formulierten Forderung nicht zuständig. Für die Erteilung der Bewilligungen, die für den Bau und Betrieb einer Helikopterbasis auf dem Dach des Kantonsspitals notwendig sind, sind das Eidgenössische Luftamt und das baselstädtische Bauinspektorat zuständig. Der Grosse Rat ist nicht befugt, diesen Ämtern Weisungen zu erteilen. Damit kann er die Forderungen der Initiative nicht erfüllen; sie ist demnach ungültig.
1990 hatte das Sanitätsdepartement nach intensiven Verhandlungen mit der Rega einen Vertragsentwurf vorgelegt, der anstelle des heutigen Landeplatzes den Bau einer Rega-Basis auf dem Dach des Kantonsspitals vorsah. Der Bau und Betrieb dieser neuen Anlage musste dabei - u.a. aus Sicherheitsgründen - mit verschiedenen, Auflagen versehen werden. Der Regierungsrat genehmigte diesen Vertragsentwurf. Die Rega verzichtete in der Folge auf die Realisierung, da die Erfüllung der Bedingungen zu hohe Kosten verursacht hätte.
Ende 1992 schlug das Sanitätsdepartement nach neuen Verhandlungen mit der Rega im Sinn eines Kompromisses ein anderes Modell vor: Eine Heli-Basis auf dem Flughafen und eine zeitweilige Stationierung eines Helikopters auf dem Spitaldach. Aus Kostengründen hat sich die Rega gegen dieses Modell mit zwei "Standbeinen" entschieden. Das Gesuch um Erteilung einer Flugfeldbewilligung auf dem Dach des Kantonsspitals sowie das entsprechende Baugesuch wurden zurückgezogen.
Heute plant die Rega eine neue Basis auf dem Gelände des Flughafens. Unabhängig vom Standort der Basis, hat aus der Sicht der Rega wie auch des Regierungsrates die bewährte Zusammenarbeit zwischen Rega-Helikopter und Notärzten im Hinblick auf eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten erste Priorität. Nach Ansicht des Sanitätsdepartements ist dies auch mit einer Rega-Basis auf dem Flughafen garantiert. Bei Notfällen startet der Rega-Heli vom Euro-Airport, holt den Notarzt im Pick-up-System auf dem Dach des Kantonsspitals ab und bringt die Patientin oder den Patienten zum Kantonsspital oder in ein anderes Spital. Der Landeplatz auf dem Kantonsspital-Dach soll im Sinne einer Optimierung baulich saniert und mit einem direkten Lift in die Behandlungsräume versehen werden.
Die nun favorisierte Variante mit einer ausgebauten Helikopter-Basis auf dem Flughafen und einem Landeplatz auf dem Spitaldach stellt eine optimale Lösung dar. Ein Ausbau des jetzigen Spital-Landeplatzes zu einer Flugbasis inmitten der Stadt mit Hangar, Betankungsanlage sowie Einrichtungen für Piloten und Rettungssanitäter ergäbe eine übermässige Belastung für Mensch und Umwelt - umsomehr, als rund 55 Prozent der jährlich etwa 700 Rega-Flüge für Patientinnen und Patienten aus dem süddeutschen Raum ausgeführt werden, die nicht ins Kantonsspital, sondern in ein Spital in der deutschen Nachbarschaft geflogen werden. Zum wirtschaftlichen Betrieb im Raum Basel ist die Rega darauf angewiesen, das grenznahe Ausland ohne Einschränkungen mitversorgen zu können. Dies kann beim Standort Flughafen garantiert werden.