Kunst aus Ozeanien im Museum für Völkerkunde
MedienmitteilungRegierungsrat
1997 soll im Museum für Völkerkunde eine grosse Sonderausstellung über Kunst aus Vanuatu eines Inselstaats in Ozeanien stattfinden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Vanuatu ist ein 1980 unabhängig gewordener Inselstaat im Süd-Pazifik. Erstmals wird nun in einer internationalen Ausstellung versucht, Kunst und Kulturgeschichte von Vanuatu allgemeinverständlich in zusammenhängender Form darzustellen. Vom Frühjahr bis in den Sommer 1997 soll die Ausstellung im Basler Museum für Völkerkunde gezeigt werden. Dabei werden auch die grossformatigen Skulpturen und Malereien aus dem Bestand des Museums integriert. Das Interesse für aussereuropäische Kunst in Basel dürfte mit der Eröffnung des Museums Beyeler zunehmen, da auch die Sammlung Beyeler ausgewählte Kunstgegenstände aus anderen Kulturen enthält.
Das Basler Museum für Völkerkunde hat eine besondere Beziehung zu Vanuatu: Der Reichtum der kulturellen und der künstlerischen Überlieferungen ist insbesondere durch die Arbeiten des Basler Ethnologen Felix Speiser zwischen 1910 und 1923 dokumentiert worden. Das Ausstellungsprojekt gibt Anlass, die Beziehungen zwischen dem Basler Museum und seinen Partnern in Melanesien zu festigen und zu vertiefen.
Die Ausstellung wird 1996 im neuen Vanuatu Cultural Centre in Port Vila ihren Anfang nehmen, dann Nouméa (in Neukaledonien) besuchen. Nachdem sie in Basel zu sehen war, wird sie im Herbst/Winter 1997 im Musée national des arts d'Afrique et d'Océanie in Paris zu Gast sein. Eine reichhaltige Begleitpublikation ist bereits in Vorbereitung.
Dank der internationalen Zusammenarbeit lassen sich die Kosten der Ausstellung für Basel tief halten. Sie belaufen sich - nach Abzug der zusätzlichen Einnahmen und der bereits bewilligten Mittel - voraussichtlich auf noch rund Fr. 200'000. Da das Museum in den Jahren 1996 und 1997 auf weitere grosse Ausstellungen verzichtet, werden die dem Museum für Völkerkunde üblicherweise zur Verfügung stehenden Mittel nicht überschritten.