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Leistungen der Krankenversicherung: Vernehmlassung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst in einer Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen über die Leistungen der Krankenversicherung. Die vorgelegten Verordnungsbestimmungen sind allerdings noch nicht abschliessend formuliert und lassen vieles offen weshalb eine konkrete Stellungnahme zu einzelnen Punkten nicht möglich ist.

Das neue Bundesgesetz über die Krankenversicherung bedingt die Anpassung und Neuformulierung zahlreicher eidgenössischer Verordnungen. Der Bundesrat hat die Entwürfe zu diesen Verordnungen in die Vernehmlassung geschickt.

Der eine Verordnungsentwurf regelt den Beitrag der Krankenversicherung an medizinisch nötige Transportkosten bzw. an Rettungskosten; beide Begriffe werden nicht näher definiert und voneinander abgegrenzt, was jedoch als geboten erscheinen würde, damit eine rechtsgleiche Anwendung sichergestellt werden kann.

Dem Vorschlag für Beiträge an medizinisch notwendige, stationäre Badekuren stimmt der Regierungsrat zu. Er regt an, zu prüfen, ob der Beitrag der Krankenversicherung nicht auch bei ambulanten Badekuren ausgerichtet werden sollte. Dies wäre eine sozialpolitisch wünschbare Ausdehnung der Leistungspflicht und würde der Gleichbehandlung von stationären und ambulanten Behandlungsformen entsprechen.

In weiteren Verordnungen regelt der Bundesrat vorwiegend neue Leistungen der Krankenversicherung. Es handelt sich hierbei um inhaltlich und im Wortlaut nicht konkret ausgearbeitete Vorlagen, sondern um eine Zusammenstellung von Vorschlägen und Ideen aus Arbeitsgruppen der Bundesverwaltung. In seinen Erläuterungen zur Vernehmlassung weist das Bundesamt für Sozialversicherung darauf hin, dass die Liste der präventiven Leistungen der Krankenversicherung nicht in allen Teilen den gesetzlichen Kriterien entspricht, bzw. teilweise Leistungen aufnimmt, die nicht in den Aufgabenbereich der Krankenversicherung gehören oder nicht in die erwähnte Präventivliste aufgenommen werden sollten. Die Abgabe einer Vernehmlassung im Sinne von konkreten Stellungnahmen zu den einzelnen Punkten wird deshalb erschwert. Die Meinungsäusserungen des Regierungsrates sind deshalb primär als hinterfragende Anmerkungen zu verstehen.

Der Regierungsrat hofft, dass mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz und den Verordnungen eine Grundversicherung realisiert wird, in der die von den Versicherern zu übernehmenden Leistungen eindeutig und klar definiert sind, damit der Versicherungsschutz gesamtschweizerisch einheitlich zum Tragen kommt. Bei der Festlegung des Inhalts der "kompletten Grundversicherung" sollen jedoch bereichsfremde oder kostentreibende Leistungspflichten mit einer entsprechend starken Belastung des Prämienniveaus ausgenommen werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Jacoba Teygeler Tel. 267 86 64 Vorsteherin Amt für Sozialbeiträge