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Massnahmenpaket des Regierungsrates zur Verbesserung des Basler Staatshaushaltes (Sanierungspaket III)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ein Massnahmenpaket zur Verbesserung des Basler Staatshaushaltes beschlossen und damit einen weiteren Schritt zur Sanierung der Staatsfinanzen innerhalb der laufenden Legislaturperiode realisiert. Mit den Massnahmen wird das Defizit des Budgets 96 gegenüber den früheren Vorgaben des Finanzplanes 96 deutlich nach unten gedrückt.

Die Sanierungszielsetzung resultiert aus einer fundierten Beurteilung der mittel- bis langfristigen Entwicklung des Staatshaushaltes, die aufgrund der strukturellen Probleme nicht positiv ausfiel. Das baselstädtische Defizit ist schwergewichtig strukturell begründet. Der Kanton Basel-Stadt hat sich in den letzten zehn Jahren eine zu grosszügige Ausgabenpolitik erlaubt und diese durch gesetzliche Grundlagen zementiert. Dass diese sich seit längerer Zeit abzeichnende Entwicklung nicht frühzeitig erkannt bzw. bekämpft wurde, liegt einerseits daran, dass im konjunkturellen Aufschwung der 80er Jahre die strukturellen Fehlentwicklungen durch die positiven Ergebnisse verdeckt wurden, und andererseits an der bisherigen politischen Realität, dass staatliche Organe sich in guten Zeiten tatsächlich eben nicht antizyklisch verhalten.

Ein Blick auf die finanzielle Entwicklung des Staatshaushaltes in den nächsten zwei Jahren zeigt, dass ohne zusätzliche Sanierungsanstrengungen der mit den Rechnungsergebnissen 1993 und 1994 feststellbare Trend zu kleineren Defiziten ein Zwischenhoch vor einem erneuten Fall in tiefrote Zahlen bleiben würde. Um dies zu verhindern, müssen heute, solange die Situation noch einigermassen 'im Griff' gehalten werden kann, die Sanierungsmassnahmen konsequent weiterverfolgt werden.

Ende April 1995 wurde ein Entwurf des Massnahmenpaketes den Regierungsparteien vorgestellt. In der Zwischenzeit hat der Regierungsrat manche Massnahmen bereits eingeleitet, zu anderen Bereichen verschiedene Berichte erarbeiten lassen und die erforderlichen Detailbearbeitungen und Abklärungen in die Wege geleitet. Auf Basis dieser Grundlagen konnte das Massnahmenpaket in der heute vorliegenden Form verabschiedet werden.

· Begrenzung der Personalkosten

Für das Budget 96 werden die Lohnkosten je Departement (ohne Universität und Spitäler) fix vorgegeben, was, ohne Kosten der Lohngesetzrevision, eine Stabilisierung der gesamten Lohnkosten bewirkt.

Der durch den Staat zu leistende Beitrag zur Sicherung seiner Garantieverpflichtung gegenüber der Pensionskasse wird ab 1996 von 9% auf 4.5% der Summe der anrechenbaren Löhne der Mitglieder der Abteilung I gesenkt. Dadurch entsteht eine jährliche Einsparung von über 30 Mio. Franken.

· System der Pensionskassenleistungen

Das System der Pensionskassenleistungen wird überprüft, unter anderem, um abzuklären, ob sich eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge realisieren lässt.

· Überprüfung des Beamtenstatus

Nach Abschluss der mit der Einführung des neuen Lohngesetzes zusammenhängenden Arbeiten werden Vorschläge zur Revision des Beamtengesetzes, insbesondere des Beamtenstatus erarbeitet. Letztlich wird ein verbessertes Verhältnis zwischen Leistung und Kosten des Personals sowie eine Anpassung an die Anstellungsbedingungen in der Privatwirtschaft angestrebt.

· Plafonierung der Bruttoinvestitionen

Das Investitionsvolumen hat gegenüber der Rechnung 1994 weiter zugenommen. Die Bruttoinvestitionen werden deshalb gegenüber den ursprünglichen Vorgaben im Budget 1996 auf Fr. 437,2 Mio. reduziert. Es handelt sich aber dabei um eine Stabilisierung des Investitionsvolumens auf einem sehr hohen, kritischen Stand.

· Befristete Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer zu Gunsten des Nationalstrassenbaues

Wollte man per 1. Januar 1996 ausschliesslich die seit der letzten Festlegung der Motorfahrzeugsteuer eingetretene Teuerung ausgleichen, müssten die Ansätze der Motorfahrzeugsteuer um rund 10% angehoben werden. Mit einer solchen Erhöhung blieben die Steuern für Personen- und Nutzfahrzeuge bis 16 Tonnen im Gesamtgewicht im Rahmen des schweizerischen Durchschnittes. Ein Ratschlag betreffend eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer wird dem Grossen Rat noch 1995 vorgelegt.

· Krisenfondsgesetz

Zur Finanzierung bestimmter Aufgaben im Bereich der Arbeitslosigkeit wird ein Ratschlagsentwurf betreffend ein neues Krisenfondgesetz erarbeitet. Die gegenüber der ALV bestehenden Forderungen sollen bei dieser Gelegenheit auf den Fonds übertragen werden.

· Reduktion der Finanzausgaben

Durch eine dauernde Überprüfung des Liegenschaftsbestandes auf seinen optimalen Einsatz und durch eine gezielte Optimierung der Anlagen des Finanzvermögens werden die Finanzausgaben reduziert.

· Kostenwachstum für staatliche Angebote bremsen

Verschiedene Massnahmen tragen sukzessive aber nachhaltig zur allgemeinen Kostendämpfung bei (Prüfung der Bauvorhaben bezüglich Raumbedarf, Massnahmen zur Reduktion des Kantonszuschusses an das baselstädtische Gesundheitswesen, Aufwandreduktion bei der Krankenversicherung, Optimierung der Subventionen im Sozialbereich).

Das Massnahmenpaket enthält nicht nur bloss unmittelbar wirksame Sanierungsmassnahmen, sondern gibt auch Auskunft über eingeleitete Restrukturierungsmassnahmen, über in Gang gesetzte Prozesse, aber auch über nicht realisierte Ideen. Der Regierungsrat orientiert damit in einem umfassenden Sinne über seine Überlegungen und daraus gezogenen Folgerungen.

Der Regierungsrat wird seine Bemühungen für die Sanierung des Staatshaushaltes gezielt weiterführen. Die folgenden Massnahmen werden über die eigentliche Laufzeit der Sanierungspakete I, II und III hinaus weitergeführt:

  1. Zentrale Vorgaben je Departement für die Personalkosten und die "übrigen laufenden Nettoausgaben"
  2. Zentrale Vorgaben für die Investitionen
  3. Regelmässiges, trimestrielles Berichtswesen zur Überprüfung und allenfalls Korrektur der Kostenentwicklung
  4. Stärken der Eigenverantwortung der jeweiligen Departementsvorsteher und der Departementsvorsteherin bezüglich der finanziellen Führung der Departemente und der Ergreifung notwendiger Sanierungs- und Reorganisationsmassnahmen.

Zusätzlich bereitet der Regierungsrat derzeit verschiedene Massnahmen vor, die schrittweise zu Reformen der öffentlichen Verwaltung im Kanton Basel-Stadt in Richtung "wirkungs- und bürgerorientierte Verwaltung" führen sollen. Die Zielsetzungen dieser Verwaltungsreform sind die langfristige Behebung der finanziellen Probleme der öffentlichen Hand sowie die Verbesserung des Standortfaktors "öffentliche Verwaltung". Eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung ist heute angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaft ein Standortfaktor ersten Ranges geworden. Die Reorganisationsvorstellungen lassen sich in der Formel "von der Behörde zum Dienstleistungsunternehmen" zusammenfassen. Man ist bemüht, die Effektivität, Effizienz, Qualität und Kundennähe öffentlicher Dienstleistungen mit Hilfe angepasster betriebswirtschaftlicher Instrumente und Verfahren aus dem privaten Sektor zu verbessern. Praktisch heisst das: Dezentrale Ressourcenverantwortung statt Zentralismus, Ergebnisorientierung statt Verfahrenskontrolle, Kostenrechnung statt Kameralistik und Motivation statt Alimentation.

Der Regierungsrat hat sich an zwei Klausursitzungen im Februar und im Juli 1995 intensiv mit den unter dem Titel "New Public Management" national und international eingeleiteten Verwaltungsreformen befasst. Themen dieser Klausursitzungen waren die Beurteilung der Ausgangslage und der Notwendigkeit für eine umfassende Verwaltungsreform im Kanton Basel-Stadt, die Zielsetzungen einer solchen Reform und ein auf die herrschenden Verhältnisse abgestimmtes Vorgehen.

Eine Beurteilung der Ausgangslage im Kanton Basel-Stadt ergibt, dass die aktuellen Probleme auch durch die teilweise nicht zweckmässige Verteilung von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen zwischen Legislative und Exekutive und innerhalb der verschiedenen Verwaltungsebenen verursacht werden. Das Fehlen von klaren Leistungsaufträgen und Leistungsmassstäben schränken die Verwaltungsführung und die Möglichkeiten wirtschaftlicher Leistungserbringung und -überwachung wesentlich ein. Es werden im Kanton Basel-Stadt allerdings bereits heute einige Massnahmen bearbeitet, die diesen Mängeln begegnen sollen (Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungen, Lohngesetz mit Komponenten des Leistungslohnes, Budgetvorgaben an die Departemente, Neues Finanzhaushaltgesetz, Neues Rechnungswesen und Controlling, Leistungsaufträge für verschiedene Institutionen, wie Spitäler, Museen, Universität).

Der Regierungsrat hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe aus Dienststellen- und Betriebsleitern beauftragt, bis Ende Oktober 1995 aufzuzeigen, welche Elemente des New Public Managements in Basel einzuführen sind, um eine kundennahe, effiziente und effektive Verwaltungstätigkeit zu gewährleisten. Zudem hat diese Arbeitsgruppe Vorschläge zu unterbreiten, welche Ämter und Betriebe für Pilotprojekte geeignet sind. Besonderes Gewicht wird der Regierungsrat auf die Information aller Beteiligten (Verwaltung, Parlament, Angestelltenverbände) legen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. U. Vischer Tel. 267 95 50 Vorsteher des Finanzdepartementes Staatshaushaltes (Sanierungspaket III)