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Ratschlag für Kapitalzinsverbilligung für Basler Alters- und Pflegeheime verabschiedet

Medienmitteilung

Regierungsrat

Alters- und Pflegeheime mit hoher Verschuldung sollen auch in Zukunft durch eine Kapitalzinsverbilligung entlastet werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Kreditvorlage zuhanden des Grossen Rates für die Jahre 1996 bis 2000 genehmigt. 1996 sind 49 Millionen Franken budgetiert. Der Regierungsrat hat ausserdem vier parlamentarische Vorstösse zu den Basler Alters- und Pflegeheimen beantwortet.

Im Verband gemeinnütziger Basler Alters- und Pflegeheime, VAP, sind dreissig Heime mit insgesamt rund zweitausend Plätzen zusammengeschlossen. Anfang 1996 tritt als Grundlage für die Subventionierung der Heime ein neuer Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem VAP in Kraft. Der neue Vertrag enthält einen klaren Leistungsauftrag. Eines der Ziele ist, die Spitäler zu entlasten. Die Pflegebedürftigkeit der Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie die Personaldotation der Heime werden mit einem neuen System (BAK = Bewohner-Arbeit-Kosten) erfasst. Die Taxen richten sich jetzt nach einem dreistufigen Modell. Der VAP-Rahmenvertrag ist vom Regierungsrat im Mai 1995 bereits genehmigt worden.

Nun hat der Regierungsrat auch die Kreditvorlage verabschiedet, die den VAP-Heimen eine Kapitalzinsverbilligung gewährt. Damit sollen Alters- und Pflegeheime mit hoher Verschuldung entlastet werden. Die vorgesehenen Kapitalzinszuschüsse des Kantons ermöglichen ihnen, nach kaufmännischen Kriterien abzuschreiben und zu amortisieren. Mittelfristig ist dadurch ein Spareffekt zu erwarten, da die Verschuldung schrittweise reduziert werden kann. Für den Kanton ergibt sich eine jährliche Belastung von gegen fünf Millionen Franken ab1996.

Antwort auf parlamentarische Anfragen In der Vorlage an den Grossen Rat nimmt der Regierungsrat auch zu vier parlamentarischen Anfragen Stellung. Das Bettenangebot in den baselstädtischen Alters- und Pflegeheimen ist nach wie vor knapp; dies hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Grossrat Umberto Stücklin fest. Die Gründe liegen in einer starken Zunahme von Höchstbetagten sowie in einem zum Teil vorübergehenden Bettenverlust durch Heimschliessungen und -sanierungen. Die kantonale Bedarfsplanung sieht zudem eine Verlagerung vom Spital- in den Heimbereich vor. Deshalb müssen in den nächsten Jahren neue Alters- und Pflegeheimplätze geschaffen werden. Geplant wird auch eine Umwandlung von Geriatriebetten in Pflegeheimplätze, also eine "Umnutzung vor Ort" in den Spitälern. Geprüft wird auch die vermehrte Einrichtung von Pflegewohnungen. Mit diesen Massnahmen will man der Nachfrage nach Alters- und Pflegeheimplätzen begegnen, wie sie sich zur Zeit in den Wartelisten beim Amt für Alterspflege manifestiert.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass das Personal der Alters- und Pflegeheime stark gefordert und belastet ist. Der neue VAP-Vertrag trägt dieser Situation im Rahmen der Möglichkeiten Rechnung. In seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage von Grossrätin Therese Zigerlig weist der Regierungsrat auf das neu eingeführte BAK-System hin, das dem einzelnen Heim erlaubt, den individuellen Personalbedarf, gemessen an der Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner, gezielt zu erheben und das Personal bedarfsgerecht einzusetzen. Für die Qualitätssicherung in den Heimen, zu der auch die Fort- und Weiterbildung des Personals zählt, soll eine Kommission für Qualitätsfragen geschaffen werden.

Ein weiterer Vorstoss regt für die Basler Alters- und Pflegeheime eine Grundverbilligung nach der Zürcher Praxis an, die dank sofortiger Abschreibung der Heimliegenschaften wesentlich günstigere Heimtarife ermöglicht. Der Regierungsrat betont in seiner Antwort, dass der Kanton Basel-Stadt bereits jetzt hohe Beiträge an die Heime leistet. Basel hält aber am Subsudiaritätsprinzip fest, das heisst, individuelle Entlastungsbeiträge bekommt nur, wer den Heimplatz nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Ein Systemwechsel im vorgeschlagenen Sinn kann auch angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons nicht in Betracht kommen, hält der Regierungsrat abschliessend fest.

Weitere Auskünfte

Dr. Regine Dubler-Baretta Tel. 382 23 49 Leiterin Amt für Alterspflege