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Schulung der Kinder von Asylbewerbern

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Beantwortung Anzug Felix Stebler SD) -- Nach wie vor zahlt der Bund nichts an die Einschulungskosten die den Kantonen dadurch entstehen dass sie die Kinder von Asylbewerbern in die Schulen aufnehmen. Der Regierungsrat hat sich bereits mehrfach für eine Änderung dieser unbefriedigenden Situation stark gemacht.

Die schulpflichtigen Kinder von Asylbewerbern sind nach Auffassung des Regierungsrates ebenfalls Asylbewerber. Die Zuständigkeit für das Asylwesen liegt beim Bund, ebenso die Kostentragung. Aus der Fürsorgepflicht des Bundes für Asylbewerber, wie auch aus seiner Pflicht die Verwaltungskosten des Asylgesetzvollzugs zu übernehmen, hat Prof. Thomas Fleiner, Universität Fribourg, abgeleitet, dass der Bund auch die Kosten der Einschulung von Kindern zu tragen hat.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt schliesst sich dieser Auffassung an. Er ist der Meinung, dass der Bund ohne weiteres die Möglichkeit hätte, die Kosten der Einschulung von Asylbewerberkindern zu übernehmen oder sich zumindest massgebend daran zu beteiligen. Der Bund jedoch hat entsprechende Vorstösse des Regierungsrates stets abschlägig beantwortet; er interpretiert die Rechtslage ausschliesslich im Lichte des historischen Primarschulartikels der Bundesverfassung. Lediglich auf Zusehen hin übernimmt der Bund die Schulkosten für Asylantenkinder, die in den IV-Bereich fallen.

In dieser Situation wandte sich der Regierungsrat an die eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Kantons sowie an die Regierungen der benachbarten Kantone. In der Folge reichte der baselstädtische Standesvertreter Prof. Dr. Gian-Reto Plattner eine Interpellation im Sinne der regierungsrätlichen Auffassung ein, die jedoch vom Bundesrat abschlägig beantwortet wurde.

Der Regierungsrat folgert daraus, dass die unbefriedigende Situation nur durch eine Aenderung des Asylgesetzes zugunsten der Kantone zufriedenstellend gelöst werden könnte. Er hat sich deshalb in diesem Sinne in seiner Vernehmlassung zur Totalrevision des Asylgesetzes geäussert, wonach der Bund den Kantonen einen angemessenen Anteil an die Kosten, die durch den obligatorischen Schulbesuch von Asylbewerberkindern entstehen, leistet.

Weitere Auskünfte

Dr. Urs Kamber Tel. 267 80 60 Stv. Leiter Rechtsabteilung Justizdepartment