Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum: kein Handlungsbedarf
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Christoph Brutschin SP -- Der Regierungsrat ist der Auffassung dass im Rahmen der Förderung und breiteren Streuung von Wohneigentum die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum zu begrüssen ist. Solange damit für Mieterinnen und Mieter keine Missstände entstehen kann auf eine Bewilligungspflicht für Umwandlungen verzichtet werden.
Im Rahmen der Förderung und breiteren Streuung von Wohneigentum ist die Schaffung von Möglichkeiten, kleine Einheiten (Wohnungen) erwerben zu können, zu begrüssen. Es kann festgestellt werden, dass zwar von einzelnen Verkäufern versucht wird, für Stockwerkeigentum ungeeignete Wohnungen anzubieten oder überhöhte Preise zu erzielen. In der Regel fanden diese schlechten Angebote jedoch keine Kaufinteressenten; allgemein ist ein preisbewusstes Verhalten des Käufers zu beobachten.
Eine allgemeine Bewilligungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum wäre nur dann vertretbar, wenn allfällige Auswüchse quantitativ ein bedeutendes Ausmass annähmen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt ist dies nach Auffassung des Regierungsrates nicht der Fall, weshalb auf eine Bewilligungspflicht verzichtet werden kann.
Die Begründung von Stockwerkeigentumsparzellen hält sich im Vergleich zum Wohnungsbestand im Kanton Basel-Stadt (102'487 Wohnungen per Ende 1993) in engen Grenzen: 1990 139 Stockwerkeigentums-Wohnungen, 1991 264, 1992 430, 1993 358 und 1994 243.
Gleichzeitig wurden im Kanton Basel-Stadt im Jahre 1990 350 Stockwerkeigentumswohnungen gekauft, 1991 253, 1992 281, 1993 450 und 1994 520.
Der Regierungsrat hält die in einem parlamentarischen Vorstoss gewünschte Bewilligungspflicht für derzeit nicht erforderlich.