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Vernehmlassung über die Qualitätssicherung in der Milchwirtschaft und die Bezahlung der Verkehrsmilch nach Qualität

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat in einer Vernehmlassung die Entwürfe des Bundesrates zu den Verordnungen über die Qualitätssicherung in der Milchwirtschaft und über die Bezahlung der Verkehrsmilch nach Qualität grundsätzlich begrüsst.

Die Verordnung über die Qualitätssicherung soll unserer Milchwirtschaft die Exportmöglichkeiten in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sichern. Sie schreibt vor, dass die Milchproduktionsbetriebe, Milchsammelstellen, Käsereien, industriellen Milchverarbeitungsbetriebe usw. über eine betriebliche Qualitätssicherung verfügen müssen. Die Verordnung über die Qualitätsbezahlung der Verkehrsmilch berücksichtigt die Vorschriften der EU und die Entwicklung der Wirtschaft und Technik.

Der Regierungsrat befürwortet in seiner Stellungnahme die Einführung der Qualitätssicherung in der Milchwirtschaft, werden doch qualitätssichernde Massnahmen im Lebensmittelbetrieb durch das Lebensmittelgesetz zwingend vorgeschrieben. Er beantragt jedoch dem Bundesrat, den vorliegenden Entwurf in dem Sinne zu überarbeiten, dass die betriebliche Qualitätssicherung (inkl. analytische Untersuchungen, Beratung, interne Qualitätskontrolle) der Verantwortung von Produzenten, Verarbeitern und ihren milchwirtschaftlichen Organisationen übertragen wird, die Inspektion hingegen der amtlichen Vollzugsorganisation der Kantone. Damit soll klar zwischen der betrieblichen Qualitätssicherung und Selbstkontrolle einerseits sowie der amtlichen Inspektion durch die staatliche Lebensmittelkontrollbehörde andererseits unterschieden werden.

Die Verordnung sieht vor, die anfallenden Kosten für die Inspektionen, Untersuchungen und Beratungen im Rahmen der Qualitätssicherung zwischen Betrieben, Bund und Kantonen aufzuteilen. Um die Kosten möglichst tief zu halten, werden für den Vollzug regionale Lösungen angestrebt.

Zur Verordnung über die Bezahlung der Verkehrsmilch nach Qualität stellt der Regierungsrat keine Anträge.

Weitere Auskünfte

Dieter Koffel, kaufmännischer Adjunkt Tel. 267 85 45 Wirtschafts- und Sozialdepartement André Herrmann, Dr. phil. Tel. 321 57 08 Kantonschemiker (Mittwoch 08.00-10.00 h.)