Besserer Schutz vor Auswirkungen der sogenannten Salonprostitution
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat die Vorlage zu einer Änderung der Prostitutionsgesetzgebung vor mit dem Zweck die Wohnbevölkerung besser vor unerwünschten Auswirkungen insbesondere der Salonprostitution schützen zu können.
Anlass für die kleine Revision war die Eröffnung von fünf Massagesalons mit bordellähnlichem Charakter in einem Wohnhaus an der Schlettstadterstrasse in Basel im Sommer 1993. Ein grosser Teil der dortigen Wohnbevölkerung hat sich mit grosser Vehemenz gegen die Niederlassung des Sexgewerbes in ihrem Quartier gewehrt. Die Liegenschaft wird heute nicht mehr für diese Zwecke verwendet, doch das Problem der Verbreitung von "Massagesalons" und anderen Einrichtungen des Sexgewerbes in Quartieren, die sonst ausschliesslich als Wohngebiete dienen, bleibt grundsätzlich bestehen.
Bereits heute ist das öffentliche Anpreisen der Prostitution - die sogenannte Strassenprostitution - gemäss Übertretungsstrafgesetz ausserhalb den von den Behörden bezeichneten Örtlichkeiten ("Toleranzzonen") unzulässig, wenn dadurch eine unzumutbare Belästigung der Anwohner entsteht. Neu wird - soweit dadurch eine unzumutbare Belästigung der Anwohner vorliegt -auch die Ausübung der Prostitution selbst unter Strafe gestellt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Prostitution zunehmend von der Strasse in Salons verlagert. Den Behörden sind rund 180 Salons bekannt, wobei ein kontinuierlicher Anstieg festzustellen ist. Wie im Nachbarrecht allgemein, wird mit dem neuen Gesetzesartikel noch kein genereller Massstab der "Belästigung" festgelegt. Der verbleibende Spielraum soll es den Behörden ermöglichen, im Bedarfsfall unverzüglich und angemessen zu reagieren.