BVB: Neue Trams und Busse nur noch rollstuhlgängig
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat bekennt sich vollumfänglich zur Rollstuhlgängigkeit von Basler Trams und Bussen. Die sukzessiv eingeführte Niederflurtechnik löst die Transportprobleme von gut 97 Prozent aller mobilitätsbehinderten Personen. Für die verbleibenden knapp 3 Prozent besteht die effizienteste und bedürfnisgerechte Lösung in einem speziellen Transportsystem von Haustür zu Haustür.
Sein Bekenntnis zugunsten rollstuhlgängiger öffentlicher Verkehrsmittel legt der Regierungsrat in einem ausführlichen Bericht betreffend die Konsequenzen einer sogenannten integralen Rollstuhlgängigkeit von Trams, Bussen und Haltestellen ab. Eine entsprechende Untersuchung und Berichterstattung hatte der Grosse Rat vom Regierungsrat im Zusammenhang mit der Bewilligung eines Kredites für die Beschaffung von 12 erdgasbetriebenen Niederflurbussen am 25. Januar des vergangenen Jahres verlangt.
Der Bericht befasst sich neben der durch die Niederflurtechnik erreichbaren Rollstuhlgängigkeit (für Handrollstühle) und Gehbehindertenfreundlichkeit insbesondere mit der sehr viel weitergehenden Forderung nach der sogenannten integralen Rollstuhlgängigkeit. Darunter verstehen die Behindertenorganisationen ein System, das die uneingeschränkte Benützung aller Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs durch alle Mobilitätsbehinderten - also auch durch Elektro-Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer - ohne fremde Hilfe ermöglicht. Um dies zu erreichen, müssten handrollstuhlgängige Niederflurfahrzeuge zusätzlich mit ausfahrbaren Rampen beziehungsweise Hubliften versehen und die Haltestellen inklusive Fahrgastinformationen und Billetautomaten baulich angepasst werden; dadurch entstünden zusätzliche Kosten für Investitionen und Betrieb von über 160 Millionen Franken.
Die Bewertung der Fakten, wozu auch die Erfahrungen ausländischer Unternehmen zählen, führten den Regierungsrat nach eingehender Analyse zur Schlussfolgerung, dass eine Realisierung dieser sogenannten integralen Rollstuhlgängigkeit, die zusätzlich auch der kleinen Gruppe der Elektro-Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer den ungehinderten Zugang zum öffentlichen Verkehrsmittel ermöglichen würde, aus technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist.
Stattdessen müssen im Bereich des separaten Behindertentransportes weiterhin die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt und effizient so eingesetzt werden, dass ein bedürfnisgerechtes Transportangebot von Haustür zur Haustür zur Verfügung steht. Davon profitieren sowohl die Elektro-Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer als auch die betagten Menschen, die eine Haltestelle gar nicht mehr erreichen können, sowie jene, die mit ihrem Rollstuhl das öffentliche Verkehrsmittel auch künftig nicht benützen wollen.
In Vernehmlassungen haben verschiedene Behindertenorganisationen diese Schlussfolgerungen teilweise kritisiert: Die Rollstuhlgängigkeit der Niederflurtechnik sei ungenügend, weshalb unabhängig von den zusätzlich entstehenden Kosten und der kleinen Zahl der Betroffenen zusätzlich zum separaten Behindertentransportsystem die integrale Rollstuhlgängigkeit des öffentlichen Verkehrsmittels zu verwirklichen sei. Der Schweizerische Invalidenverband als grösste Behindertenorganisation der Region kommt in seiner Vernehmlassung allerdings zur gleichen Auffassung wie der Regierungsrat.
Der Bericht des Regierungsrates beantwortet gleichzeitig auch einen parlamentarischen Vorstoss, in dem vorgeschlagen wurde, die wichtige Tramlinie Nummer 6 rollstuhlgängig zu machen. Die BVB prüfen zur Zeit eine Möglichkeit, dem Anliegen zu entsprechen: Durch den Umbau von 28 sechsachsigen Motorwagen des Typs Guggummere zu Sänften, könnten auf der Linie 6 alle Kurse rollstuhlgängig geführt werden. Dies würde eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat nötig machen.