Deutsch-französisch-luxemburgisch-schweizerisches Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ("Karlsruher Übereinkommen")
MedienmitteilungRegierungsrat
Nachdem das Übereinkommen am 23. Januar 1996 in Karlsruhe unterzeichnet worden ist sollte es noch - um in Rechtskraft zu erwachsen - von den Vertragsparteien ratifiziert werden. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Ratschlag und Entwurf zu einem entsprechenden Genehmigungsbeschluss.
Das vorliegende Übereinkommen wird in der Schweiz für die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Aargau und Jura vor allem für die Gemeinden Erleichterungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bringen. Seit vielen Jahren erfolgte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formen. Es geht nun darum, die Zusammenarbeit auf eine zuverlässige rechtliche Grundlage zu stellen. Mit dem Übereinkommen wird ein rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit abgesteckt und damit grössere Rechtssicherheit geschaffen. Das Übereinkommen sieht als Formen der Zusammenarbeit Kooperationsvereinbarungen sowie grenzüberschreitende Zweckverbände vor. Das Übereinkommen definiert die Grundzüge dieser Rechtsinstitute und verweist ergänzend auf das innerstaatliche Recht der Vertragspartner.
In Basel-Stadt ist für die Genehmigung der Grosse Rat zuständig. Der Regierungsrat beantragt daher dem Grossen Rat, das Übereinkommen zu ratifizieren und damit formell zu genehmigen.
Der Regierungsrat versteht das Übereinkommen in erster Linie als Impuls, die traditionell guten Beziehungen zu seinen Nachbarn weiter auszubauen, indem vorallem die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben im Dreiländereck weiter verbessert werden.