Einführung neuer Arbeitszeitmodelle bei fünf grossen Basler Arbeitgebern
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen als grösster Arbeitgeber des Kantons zusammen mit vier weiteren grossen Basler Arbeitgebern neue Arbeitszeitmodelle zu prüfen und vorerst in Pilotprojekten zu realisieren. Konkret sollen insbesondere Modelle forciert werden mit denen die vorhandene Arbeit zu den gleichen Kosten auf mehr Beschäftigte verteilt werden kann. Der angestrebte Effekt ist wegen seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung von grossem öffentlichem Interesse.
Der Kanton Basel-Stadt ist mit über 20’000 Beschäftigten und über 16’000 Vollzeitstellen der grösste Arbeitgeber der Nordwestschweiz. Bereits in den Legislaturzielen von 1993 hat der Regierungsrat die Entwicklung neuer Arbeitszeitmodelle angekündigt. Solche Modelle können einerseits den veränderten Bedürfnissen eines Betriebes und andererseits den geänderten Lebensgewohnheiten der Beschäftigten besser Rechnung tragen. Um sie einzuführen, braucht es jedoch Flexibilität und Veränderungsbereitschaft seitens der Arbeitnehmerschaft und auch der Arbeitgeber.
In allen Industriestaaten, auch in der Schweiz, werden Arbeitsplätze abgebaut. In den letzten Monaten wurden auch bei uns aus Wirtschaftszweigen, in denen es bisher nie erwartet worden wäre, Stellenreduktionen bekanntgegeben. Vor allem die Bekanntgabe der Fusion Ciba/Sandoz mit dem damit verbundenen Personalabbau sowie die jüngsten Restrukturierungsmassnahmen des Schweizerischen Bankvereins und der CS-Gruppe haben weite Kreise der Basler Bevölkerung bezüglich Arbeitsplatzsicherheit stark verunsichert. Vom Staat, aber auch von den Arbeitgebern, wird entsprechendes Handeln verlangt; die Arbeitnehmerorganisationen sind diesbezüglich aktiv geworden.
Die negative Entwicklung der Anzahl Arbeitsplätze in unserer Region muss nicht als unveränderbare Tatsache hingenommen werden. Im Gegenteil: Die Verantwortlichen in den Behörden und in der Wirtschaft unternehmen vermehrte Anstrengungen, um am Wirtschaftsstandort Basel auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Gegenwärtig gilt es aber auch, bei einer gegebenen Anzahl Arbeitsplätzen möglichst vielen Arbeitswilligen eine Arbeitsmöglichkeit zu geben. Wenn damit auch individuelle Bedürfnisse abgedeckt werden können, dann ist es noch besser.
Der Regierungsrat möchte in seinem Verantwortungsbereich diese Erkenntnis umsetzen und entsprechende Arbeitszeitmodelle fördern, konkret also Modelle forcieren, mit denen die vorhandene Arbeit zu den gleichen Kosten auf mehr Beschäftigte verteilt werden kann.
Der angestrebte Effekt hat letztlich für die Wirtschaftsregion Basel eine volkswirtschaftliche Bedeutung, geht über die rein innerbetrieblichen Interessen eines Arbeitgebers hinaus und ist somit von grossem öffentlichen Interesse. Der Regierungsrat ist deshalb mit vier bedeutenden Arbeitgebern des Kantons, nämlich Ciba (Novartis), Schweizerischer Bankverein, Coop Schweiz und Basler Versicherungen, übereingekommen, gemeinsam neue Arbeitszeitmodelle zu prüfen und in Pilotprojekten zu realisieren. Die Gemeinsamkeiten der Fünf beziehen sich auf die Erklärung der Bereitschaft, solche Modelle - vorerst mindestens mit Pilotprojekten - voranzutreiben, einen regelmässigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zu pflegen und das gesamte Projekt von Herrn Prof. Dr. E. Ulich, dem Vorsteher des Institutes für Arbeitspsychologie der ETH Zürich, der bei Arbeitszeitfragen eine 20jährige Erfahrung einbringen kann, begleiten zu lassen.
Damit wird auch klar, dass das Ziel dieses Projektes nicht in einem Abbau von Arbeitsplätzen besteht. Die Entscheidungen einzelner Unternehmen über einen eventuellen Arbeitsplatzabbau sind unabhängig von diesem Projekt; so gibt es auch Arbeitgeber, welcher erfreulicherweise ausdrücklich nicht Arbeitsplätze abbauen müssen und sich trotzdem zum Mitmachen entschlossen haben.
Alle fünf Arbeitgeber gehen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich autonom und gemäss ihren eigenen Regeln vor. Auch ist der aktuelle Projektstand für neue Arbeitszeitmodelle in den genannten Betrieben unterschiedlich. Der Regierungsrat wird also das Vorgehen für den Arbeitgeber Kantonale Verwaltung eng mit den Staatspersonalverbänden abstimmen.
Der Regierungsrat legt Wert darauf festzustellen, dass das vorliegende Projekt ausdrücklich keine Sparmassnahme ist, auch wenn es zeitlich mit den Vorbereitungen von Massnahmen zur Verbesserung des Budgets 1998 zusammenfällt.
An der Medienkonferenz haben ausser dem Vorsteher des Finanzdepartements, der für das Personalwesen des Kantons zuständig ist, die Personalchefs der fünf involvierten Arbeitgeber sowie ein Vertreter des Instituts für Arbeitspsychologie der ETH Zürich referiert.