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Erweiterung der Förderstätte des Wohnheims für geistig behinderte Erwachsene an der Riehenstrasse 300

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Baukredit in Höhe von 183 Millionen Franken zur Erweiterung der Förderstätte des sich im Bau befindlichen Wohnheimes für geistig behinderte Erwachsene auf dem Areal Riehenstrasse 300 durch Einbezug der Nachbarparzelle.

Auf Antrag des Regierungsrates hat der Grosse Rat im April 1994 einen Kredit von 8,5 Millionen Franken zur Erstellung eines Wohnheimes und einer Förderstätte für 24 geistig und mehrfach behinderte Erwachsene auf dem Areal Riehenstrasse 300 bewilligt. Mit dem Bau der Anlage wurde im Frühjahr 1995 begonnen.

Im September 1995 wurde bekannt, dass das angrenzende Grundstück zum Kauf angeboten wird. Nach Prüfung des Angebotes bewilligte der Regierungsrat im April 1996 den Erwerb der Nachbarparzelle des Wohnheimes im Hinblick auf eine Erweiterung der Förderstätte.

Mit der vorgesehenen Vergrösserung der Förderungsstätte an der Riehenstrasse von 24 auf 36 Plätze kann mit geringem Aufwand der gesamte Bedarf des Kantons an noch fehlenden Förderplätzen für die staatlichen Wohnheime für geistig Behinderte abgedeckt werden. Es müssen also zur Zeit keine zusätzlichen Förder-Beschäftigungsstätten mehr geschaffen werden. Zusätzlich können sechs Beschäftigungsplätze für geistig Behinderte, die noch bei ihren Eltern leben, angeboten werden, wodurch eine zu frühe und zu teure Heimplazierung vermieden werden kann. Gleichzeitig werden durch die vorhandene Infrastruktur maximale Synergieeffektive und dadurch eine bauliche und betriebliche Kostenminderung erzielt.

Die geplanten Baukosten betragen 1,83 Millionen Franken. An die anrechenbaren Kosten der Erweiterung zahlt das Bundesamt für Sozialversicherung eine Subvention. Die zu erwartende Bausubvention sowie allfällig erzielte Einsparungen im bisherigen Bauvorhaben Riehenstrasse 300 werden dem Kredit gutgeschrieben.

Die Parzelle für den Erweiterungsbau wurde zulasten des Finanzvermögens erworben. In der Vorlage an den Grossen Rat wird gleichzeitig die Übertragung der Parzelle vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen beantragt. Diese Übertragung soll nur rechtskräftig werden, wenn der Erweiterungsbau erstellt werden kann. Der entsprechende Beschluss des Grossen Rates soll deshalb mit dem Kreditbeschluss als Einheit dem fakultativen Referendum unterstellt werden.

Weitere Auskünfte

Ludwig Meienberg Tel. 267 84 78 Leiter Abt. Behinderte Erwachsene Sozialpädagogischer Dienst