Kantonsspital übernimmt Betrieb des Augenspitals
MedienmitteilungRegierungsrat
Auf den 1. Januar 1997 soll die Universitäts-Augenklinik sowie die Alterspflegeabteilung des Augenspitals organisatorisch und administrativ ins Kantonsspital integriert werden. Der Regierungsrat hat das Sanitätsdepartement beauftragt gemeinsam mit der Stiftungskommission des Augenspitals die Reorganisation in die Wege zu leiten. Während der Dauer dieser auf drei Jahre befristeten Sofortmassnahme wird entschieden ob die Augenklinik definitiv beim Kantonsspital verbleibt gegebenenfalls auch räumlich und damit vollständig ins Kantonsspital integriert werden soll oder ob der Fachbereich der Augenheilkunde einer privaten Spitalträgerschaft übertragen wird. Ziel der Reorganisation ist es die Augenklinik auf eine solide betriebswirtschaftliche Basis zu stellen um so das qualitativ hochstehende Angebot für die Bevölkerung der Region Basel auch in Zukunft aufrechterhalten und die Kosten für den Kanton in einem vertretbaren Rahmen halten zu können. Mit dem beschlossenen zweistufigen Vorgehen können rasch Synergien mit dem Kantonsspital und betriebliche Rationalisierungen erreicht werden. Parallel dazu werden die Lösungswege für die definitive Zukunft der Augenheilkunde näher geprüft.
Das Augenspital Basel wird derzeit als eigenständiger Betrieb geführt. Trägerin ist eine private Stiftung, deren Stiftungskommission sich aber seit 1988 ausschliesslich aus Vertretern der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusammensetzt. Herausragende Stärken der Universitäts-Augenklinik sind die hohe fachliche Kompetenz in der Spezialversorgung und in Forschung und Lehre sowie der voll ausgebaute Notfalldienst, die Poliklinik und die diagnostischen Dienstleistungen.
Medizintechnischer Fortschritt in ambulanten Behandlungsmethoden und ein wachsendes privates Angebot haben in den vergangenen Jahren die Position des Augenspitals indessen geschwächt. Das Augenspital verlor Marktanteile im Bereich der Routine-Eingriffe.
1995 entschied der Kanton Basel-Landschaft, sich auf Mitte 1996 aus der Trägerschaft des Augenspitals zurückzuziehen. Gründe waren ein veränderter Abgeltungsmodus für Lehre und Forschung im Zuge des neuen Universitätsvertrages, aber auch Vorbehalte in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und Innovationsfähigkeit des Betriebes. Ein auf den 1. Juli 1996 zwischen den beiden Kantonen abgeschlossener Nachfolgevertrag sichert zwar weiterhin den freien Zugang zum Basler Augenspital für Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Basel-Landschaft im Sinne der gegenseitigen Freizügigkeit. Die vereinbarte Tagespauschale für stationäre Aufenthalte beinhaltet aber keinen Beitrag mehr an Lehre und Forschung.
Mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz verschärften sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Augenspital zusätzlich. Das Sanitätsdepartement liess vor diesem Hintergrund Anfang 1996 durch eine externe Beratungsfirma eine Studie zur künftigen Positionierung des Augenspitals erstellen. Diese Studie sieht als Zielsetzung für das Augenspital die gemeinwirtschaftlich-öffentliche Dienstleistung klar im Vordergrund. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass der heutige Betrieb über eine Grösse verfügt, die in betriebswirtschaftlicher Hinsicht zur Führung eines eigenständigen Spitals kritisch ist. Als mögliche Lösungswege hält die Studie sowohl eine Integration des Augenspitals ins Kantonsspital als öffentlichem Zentrumsspital als auch eine Übergabe an eine private Spitalträgerschaft - mit öffentlichem Leistungsauftrag - für machbar. Für beide Wege werden Auswirkungen und Bedingungen formuliert. Das Sanitätsdepartement hat dem Regierungsrat die Studie zur Kenntnis gebracht und Anträge zum weiteren Vorgehen unterbreitet.
In der gegebenen Situation erachtet der Regierungsrat ein zweistufiges Vorgehen für angezeigt: Die sich verschlechternde Kostenstruktur des Augenspitals und das wachsende Defizit zu Lasten des Kantons verlangen nach Massnahmen, die rasch greifen. Mit der auf den 1. Januar 1997 vorgesehenen organisatorischen und administrativen Integration ins Kantonsspital können sofort Synergien und betriebliche Rationalisierungen erreicht werden. Parallel dazu sollen die Lösungswege für die definitive Zukunft der Augenheilkunde - insbesondere die Konsequenzen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung -, aber auch der universitäre Auftrag näher geprüft werden.
Für die Dauer der Interimslösung (maximal bis Ende 1999) verbleibt das Augenspital in den Gebäulichkeiten am bisherigen Ort. Die Stiftung Augenspital bleibt formell Arbeitgeberin der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Personalbewirtschaftung soll vollständig dem Kantonsspital übertragen werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Augenspitals wurden am Freitag Vormittag durch die Vorsteherin des Sanitätsdepartementes, Regierungsrätin Veronica Schaller, sowie durch den Interimspräsidenten der Stiftungskommission, Robert Völker, und den Verwaltungsdirektor des Kantonsspitals, Daniel Biedermann, über die Beschlüsse und das weitere Vorgehen informiert.