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Neubau des Stadions St. Jakob mit maximal 720 Parkplätzen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat vertritt die Meinung dass eine Erhöhung der Anzahl Parkplätze auf dem Areal des Stadions St. Jakob von 290 auf 720 im öffentlichen Interesse liegt. Er hat deshalb eine entsprechende Abweichung von der Parkplatzverordnung bewilligt.

Der geplante Neubau des Stadions St. Jakob ist Teil eines Überbauungsprojektes, welches die private Finanzierung des Stadionbaus sicherstellen soll. Der Bau eines Parkhauses mit einem Fassungsvermögen von maximal 720 Parkplätzen ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des Finanzierungskonzeptes.

Die geplanten 720 Parkplätze überschreiten die Höchstzahl der gemäss Parkplatzverordnung zulässigen Parkplätze. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist dann zulässig, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Grundsätzlich hat das Baudepartement die Kompetenz, zu entscheiden, ob eine grössere Anzahl von Parkplätzen bei einem bestimmten Projekt im öffentlichen Interesse liegt. Angesichts der grossen Bedeutung des gesamten Projektes wurde der Entscheid dem Regierungsrat vorgelegt.

Das Projekt der Generalunternehmung Marazzi, für welches diese eine Fertigstellungsgarantie abgegeben hat, umfasst ein Investitionsvolumen von 170 Millionen Franken, wobei allein die Kosten für den Stadionteil 35 Millionen Franken betragen. Das Projekt schafft durch die vorgesehene kommerzielle Nutzung (Seniorenresidenz, Fitness-Center etc.) gegen 300 Arbeitsplätze, was für unseren Kanton von grosser Bedeutung ist. Die Anpassung des Stadions an die Anforderungen der FIFA ermöglicht in Zukunft die Durchführung von internationalen Spielen. Dies ist aus sportlicher wie aus finanzieller und wirtschaftlicher Sicht ebenfalls sehr interessant. Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass dieses Projekt gesamtheitlich betrachtet eindeutig im öffentlichen Interesse des Kantons Basel-Stadt liegt; er hat deshalb die erforderliche Ausnahmebewilligung erteilt.

Im Gegenzug zur Ausnahmebewilligung verpflichtet sich der Generalunternehmer, von den maximal 720 Parkplätzen der Öffentlichkeit während Messen, Grossveranstaltungen und Sportanlässen im Stadion rund 400 Parkplätze für Park and Ride zur Verfügung zu stellen. Mit kombinierten Eintritts- und Parkkarten soll dafür gesorgt werden, dass kein Suchverkehr entsteht.

Das vorgesehene Parking eignet sich gut für Park and Ride, liegt es doch am Stadtrand sowie unmittelbar neben einem Autobahnanschluss und hat eine direkte Verbindung zum öffentlichen Verkehr. Dieser Umstand trägt zu einer Verminderung der Emissionen bei, da der Besucherverkehr zum Beispiel bei Messen frühzeitig auf den öffentlichen Verkehr umgelenkt werden kann. Damit wird das heute bei Grossanlässen übliche Parkieren in den Quartierstrassen reduziert.

Ein Fussballstadion erzeugt an allen Standorten funktions- und anlagebedingt sehr viel Verkehr. Je zentraler bzw. günstiger die Lage, um so grösser ist der Anteil des öffentlichen Verkehrs. Zur Zeit wird im Baudepartement zusammen mit den SBB geprüft, ob mit einer neuen SBB-Haltestelle beim Stadion St. Jakob oder mit BVB Pendelverkehr von der SBB-Station Pratteln resp. Muttenz eine weitere Verbesserung des Anteils öffentlicher Verkehr bei Grossanlässen bewirkt werden kann.

Aufgrund des Planauflageverfahrens ist lediglich eine Einsprache eingegangen. Der Einsprecher macht im wesentlichen geltend, dass ein Abweichen von der Parkplatzhöchstzahl gemäss PPV zudem ein Präjudiz für künftige Baubegehren wäre und in Zukunft verheerende Folgen für die Luftreinhaltepolitik des Kantons Basel-Stadt hätte.

Nach Auffassung des Regierungsrates können aufgrund der Bereitschaft der Betreiber, die Parkplätze zu bestimmten Zeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und der im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens anzuordnenden erforderlichen Auflagen (u.a. Betriebskonzept), insgesamt die Umweltbelastungen auf ein verträgliches Mass reduziert werden.

Die Erneuerung des Fussballstadions übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der Stadiongenossenschaft. Ohne die vorgeschlagene Nutzungskombination wäre das neue Fussballstadion aufgrund der heutigen schlechten finanziellen Lage des Kantons nicht finanzierbar. Die Kosten allein für den Stadion-Anteil betragen rund 35 Millionen Franken, welche der Investor aufbringt und damit den Kanton in dieser Höhe entlastet. Selbst eine blosse Sanierung des heutigen Stadions wäre mit Kosten von mindestens 20 Millionen Franken verbunden. Beim vorliegenden Konzept handelt es sich um eine wirtschaftlich tragbare Massnahme.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Christoph Stutz Tel 267 91 80 Vorsteher Baudepartement