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Neue KVA: Der Kanton ist Bauherr die REDAG finanziert und ist Totalunternehmerin

Medienmitteilung

Regierungsrat

Bauherrschaft und Betriebsführung der neuen Kehrichtverbrennungsanlage bleiben beim Kanton. Dieser bleibt auch Eigentümer von Grundstück und Anlagen. Entsprechend dem Grossratsentscheid vom Juni 1994 wird die Firma REDAG für die Finanzierung besorgt sein. Im Auftrag des Kantons wird die Firma REDAG als Totalunternehmerin die Anlage projektieren und bauen. Dies hat der Regierungsrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Aufgrund des Neins in der KVA-Volksabstimmung vom 17./19. November 1995 wird die Firma REDAG weder Betreiberin noch Eigentümerin der KVA. Betreiber, Grund- und Werkeigentümer der gesamten KVA Basel bleibt der Kanton. Das Baudepartement (Amt für Energie und technische Anlagen) bleibt damit auch Bauherr der neuen Kehrichtverbrennungsanlage.

Mit dem Abschluss eines Totalunternehmervertrages zwischen Bauherr und der REDAG kann sich Basel-Stadt sowohl das Know-how als auch die Erfahrungen der REDAG sichern. Die REDAG wird Projektmanagerin und ist mit dem Amt für Energie und technische Anlage für die Projektleitung verantwortlich. Schon der Konsortialvertrag vom Januar 1994 sah vor, dass der Kanton bei der Realisierung der neuen Anlage auf das bei der REDAG vorhandene Fachwissen zurückgreifen kann. Technische und betriebswirtschaftliche Anforderungen an das Projekt legen diese Zusammenarbeit nahe.

Am 17./19. November 1995 lehnten die basel-städtischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die geplante Bau- und Betriebsübergabe der neuen KVA an die Firma REDAG ab und hoben damit den Beschluss des Grossen Rates vom 29. Juni 1995 auf. Für Fragen rund um den Bau der neuen KVA gilt deshalb der Grossratsbeschluss vom 15. Juni 1994. Mit diesem stimmte der Grosse Rat dem Ersatz, Ausbau sowie der Sanierung der Anlage zu. Die Finanzierung des Projektes wurde der Firma REDAG (früher Pro Rheno AG genannt) übertragen. Damit entschied sich der Grosse Rat für eine Finanzierung ausserhalb der laufenden Staatsrechnung. Mit dem vom Grossen Rat genehmigten Konsortialvertrag ist gesichert, dass die Firma REDAG für technische und betriebswirtschaftliche Fragen beim Bau der Anlage beigezogen werden kann.

Wohl aufgrund des Drucks der beiden Basler Kantone sowie der Bürgergemeinde der Stadt Basel hat die Eidgenössische Steuerverwaltung - für alle Betroffenen überraschend - eine Änderung bei der Besteuerungspraxis bekanntgegeben. Diese Änderung wurde der Finanzkontrolle erst am 30. November 1995 durch die Eidgenössische Steuerverwaltung in Basel eröffnet.

In der Diskussion um die KVA-Vorlage vom letzten Jahr spielte der potentielle Mehrwertsteuerverlust von 15 Millionen Franken eine nicht unerhebliche Rolle. Es war zu erwarten, dass ein Teil der im Zusammenhang mit der Erstellung der neuen KVA zu bezahlenden Vorsteuern nicht rückforderbar gewesen wäre, sofern Investitionen und Betrieb der Anlage nicht unter einem Rechtsträger ausserhalb des Kantons Basel-Stadt erfolgten. Auf Empfehlung der Finanzkontrolle setzten sich Regierung und Grosser Rat deshalb für die Übertragung von Bau und Betrieb der KVA an die REDAG ein, was vom Volk jedoch abgelehnt wurde.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Christoph Stutz Tel. 267 91 80 Vorsteher Baudepartement betreffend Mehrwertsteuer: Hans Bollier Tel. 267 95 85 Chef der Finanzkontrolle