Spezielle Bauvorschriften und teilweise Zonenänderung für das Schwarzpark-Areal
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat einen Ratschlag betreffend teilweise Zonenänderung sowie Erlass spezieller Bauvorschriften für das Areal Schwarzpark zur weiteren Behandlung an die Grossratskommission für Raumplanungsfragen überwiesen.
Nachdem das Stimmvolk die Volksinitiative zur Grünerhaltung des Schwarzparks im Dezember 1991 deutlich angenommen hatte, klärte die Raumplanungskommission des Grossen Rates mit der Arbeitsgruppe Schwarzpark ab, wie - unter Respektierung des Abstimmungsergebnisses und unter Berücksichtigung raumplanerischer Aspekte - ein kleiner Abschnitt des Parks für eine Überbauung genutzt werden könnte. Der Arbeitsgruppe gehörten sowohl Quartierbewohnerinnen und -bewohner als auch Vertreter der Naturschutzverbände an.
Mit dem nun vorliegenden Vorschlag soll dem Kanton als neuem Eigentümer des Geländes in mittlerer Zukunft ein gewisser Nutzen aus einem Teil des Geländes und damit eine teilweise Kompensation für sein enormes finanzielles Engagement zur Grünerhaltung des Schwarzparks gesichert werden. Der Bebauungsvorschlag der Grossratskommission für Raumplanungsfragen sieht vor, zwei topographisch und räumlich klar abgegrenzte Randgebiete von weniger als 12 Prozent der Schwarzparkfläche einer Bauzone zuzuteilen. Das neue Planungsvorhaben berücksichtigt den Volkswillen zur Grünerhaltung des Schwarzparks insofern, als die restlichen 88 Prozent der Fläche mittels Einweisung in die Grünzone als zusammenhängender Park erhalten bleiben.
Noch vor den Sommerferien soll der Grosse Rat die dem fakultativen Referendum unterliegende Beschlussfassung über die speziellen Bauvorschriften vornehmen und damit seinerseits die erwähnte Fläche für eine bauliche Nutzung freigeben.