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Subventionen für die Selbsthilfegruppe Freyzytlaade und die Steppenblüte-Arbeitsgemeinschaft

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat schlägt dem Grossem Rat vor für die Jahre 1997 bis 2001 zwei Kredite von insgesamt 155’000 Franken jährlich für Beiträge an den Verein Selbsthilfegruppe Freyzytlaade und den Verein Steppenblüte-Arbeitsgemeinschaft zu genehmigen.

Verein Selbsthilfegruppe Freyzytlaade

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, dem Verein Selbsthilfegruppe Freyzytlaade in den Jahren 1997 bis 2001 einen jährlichen Beitrag von 104’000 Franken zu gewähren.

Der Verein Selbsthilfegruppe Freyzytlaade betreibt ein Textilatelier samt Verkaufsladen und eine Holzwerkstatt, in denen insgesamt 16 geschützte Beschäftigungsplätze für behinderte Menschen angeboten werden. Diese beiden Einrichtungen bieten psychisch, leicht geistig und körperlich behinderten Menschen die Möglichkeit, in Gemeinschaft und unter Anleitung und Betreuung Handwerksarbeiten herzustellen. Der Freyzytlaade wird mehrheitlich von Menschen mit einer psychischen Behinderung besucht. Das flexible Beschäftigungsangebot trägt entscheidend dazu bei, dass Menschen nach psychischen Krisen keine stationäre Behandlung benötigen oder früher aus der Klinik entlassen werden können. Oft bildet der Freyzytlaade nach Rückschlägen im Rehabilitationsprozess das letzte Auffangnetz vor einer stationären Behandlung oder dient als Übergangsstelle für Menschen, die soeben aus der psychiatrischen Klinik entlassen wurden, arbeitslos sind und/oder auf einen Platz in einer geschützten Werkstatt warten.

Die Betriebsbeiträge der Invalidenversicherung, Spenden und Verkaufserträge reichen nicht aus, um den Betrieb kostendeckend zu führen.

Steppenblüte-Arbeitsgemeinschaft

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, dem Verein Steppenblüte-Arbeitsgemeinschaft in den Jahren 1997 bis 2001 einen jährlichen Beitrag von 51’000 Franken zu gewähren.

Die Holzwerkstatt der Steppenblüte-Arbeitsgemeinschaft bietet 17 geschützte Arbeitsplätze für erwachsene Menschen mit einer psychischen Behinderung an. Die niederschwelligen Arbeitsmöglichkeiten richten sich vor allem an leistungsschwache IV-Rentnerinnen und -Rentner, die in geschützten Werkstätten mit höherem Anforderungsgrad keine Aufnahme finden. Sie bilden ein wichtiges Bindeglied in der langen Kette von Rehabilitations- und Integrationseinrichtungen für psychisch behinderte Menschen in Basel-Stadt.

Die Betriebsbeiträge der Invalidenversicherung und die Eigenleistungen des Vereins reichen für einen kostendeckenden Betrieb nicht aus.

Weitere Auskünfte

Daniel Ott Tel. 267 84 86 Sozialpädagogischer Dienst Erziehungsdepartement