TGV-Anschluss für Basel: Basler Regierungen verlangen vom Bund klare Zielvorgaben
MedienmitteilungRegierungsrat
In einem gemeinsamen Schreiben ersuchen die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Bundesrat Moritz Leuenberger die zeitliche Gleichstellung der TGV-Verbindung Basel - Paris mit Genf - Paris herzustellen und dies als vorrangige Zielvorgabe in die Vorlage betreffend Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs (FöV) aufzunehmen. Die Verteilung der Gelder für den Anschluss der Schweiz an das TGV-Netz sei entsprechend festzulegen.
Zurzeit wird im Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) die Botschaft zur FöV ausgearbeitet. Darin wird dargelegt, wie die wichtigsten Projekte des öffentlichen Verkehrs in den nächsten zwanzig Jahren finanziert werden sollen und welche Projekte darunter fallen werden. Eines davon ist der Anschluss der Schweiz ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz, insbesondere ans französische TGV-Netz. Dieser Anschluss hat gemäss dem geltenden Artikel 7 Abs. 1 des Alptransitbeschlusses aus dem Jahr 1991 über die beiden Tore Basel und Genf zu erfolgen.
Informell haben die zuständigen Stellen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft inzwischen erfahren, dass das EVED beabsichtigt, das TGV-Tor Basel aus der FöV insoweit auszuklammern, als dessen Finanzierung gänzlich über das ordentliche Budget der SBB laufen solle, währenddessen die durch die FöV unter dem Titel "Anschluss der Westschweiz ans TGV-Netz" bereitzustellenden Gelder ausschliesslich für den Bau der Strecken Genf - Paris und Lausanne - Paris verwendet werden sollen.
Während Genf und die Romandie seit 1981 einen leistungsfähigen TGV-Anschluss mit heute 6 Zügen pro Tag und einer Fahrzeit Genf - Paris von 3 Stunden 27 Minuten haben, beträgt die kürzeste Fahrzeit Basel - Paris seit Jahren 4 Stunden 40 Minuten.
Da die innerfranzösische Finanzierung des TGV Est bzw. TGV Rhin-Rhône noch nicht gesichert ist, ist auch der Anschluss an Basel noch nicht gewährleistet. Es dürfen deshalb vom Bund auf keinen Fall falsche Signale gesetzt werden. Diese Forderungen werden auch von den zuständigen Departementsvorstehern in den Kantonen Aargau, Luzern und Zürich unterstützt.