Vernehmlassung zur 2. Etappe der Teilrevision der Arbeitslosenversicherungsverordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Stellungnahme des Kantons Basel-Stadt zur 2. Etappe der Teilrevision der Arbeitslosenversicherungsverordnung verabschiedet. Er stimmt den vorgeschlagenen Änderungen welche per 1. Januar 1997 in Kraft treten sollen mehrheitlich zu.
Mit der Verordnungsänderung wird unter anderem das neue Taggeldregime eingeführt, wobei die Unterstützungsdauer für alle versicherten Personen von bisher 170 bis 400 Taggeldern auf deren 520 (= 2 Jahre) verlängert wird. Je nach Alter der betroffenen Person erhält diese jedoch nur zwischen 150 und 400 passive Taggelder und in der Folge nur weitere besondere Taggelder, wenn sie sich bereit erklärt, in einem Beschäftigungsprogramm Arbeit zu leisten.
Weiter erhalten die aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen (Weiterbildung, Beschäftigung etc.) einen höheren Stellenwert. Die Kantone werden zur Bereitstellung eines Mindestangebotes solcher Massnahmen verpflichtet.
Letztendlich wird die Vermittlung und Betreuung arbeitsloser Personen mittels einer finanziellen Unterstützung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren durch die Arbeitslosenversicherung und entsprechende Leistungsvorgaben verbessert. In dieser Richtung arbeitet das Kantonale Arbeitsamt Basel-Stadt aufgrund eines eigenen, neuen Konzeptes bereits seit 1993. Zu diesem Zweck wurde insbesondere die öffentliche Stellenvermittlung personell stark ausgebaut, so dass eine Stellenvermittlerin oder ein Stellenvermittler - anstelle der bisher mehr als 200 oder gar 300 Personen - nur noch rund 120 stellensuchende Personen zu betreuen hat. In diesem Rahmen wurde Mitte 1994 an der Hochstrasse eine Zweigniederlassung des Arbeitsamtes eröffnet.
Die Beschäftigung arbeitsloser Personen wurde seit 1993 kontinuierlich um ein mehrfaches ausgebaut. So stehen zur Zeit rund 1000 Plätze für Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen zur Verfügung. Von diesem Angebot müssen aufgrund der Bundesvorgaben ab dem 1. Januar 1997 mindestens rund 730 Jahresplätze besetzt sein, was durch die bisherigen kantonalen Anstrengungen bereits heute erreicht ist.