Vorbereitung der Volkszählung 2000 - Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung und des Bundesstatistikgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Die nächste Volkszählung im Jahre 2000 soll für die Einwohnerinnen und Einwohner einfacher und für den Kanton kostengünstiger durchgeführt werden. Der Regierungsrat unterstützt deshalb in seiner Vernehmlassungsantwort die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung und des Bundesstatistikgesetzes. Danach soll die Volkszählung im Jahre 2000 mit Unterstützung von in Registern schon vorhandenen Angaben durchgeführt und Vorbereitungen für reine Registerzählungen ab dem Jahre 2010 getroffen werden.
Seit 1850 wurde die eidgenössische Volkszählung schon 15 mal durchgeführt. Nach der letzten Volkszählung im Jahre 1990 wurde der Sinn der Volkszählung aber in Frage gestellt und die Art der Durchführung kritisiert. Verschiedene Motionen in National- und Ständerat verlangten die Aufhebung bzw. die Modifizierung der Durchführung der Volkszählung. Die vorliegende Gesetzesrevision des Bundesrates ist die Reaktion auf diese Kritik.
Die Volkszählung ist ein Informationsinstrument, das in vielen Politikbereichen die einzige verlässliche Quelle für eine Beurteilung der Situation und der Entwicklung ist. Die Notwendigkeit und Relevanz einer periodischen Volkszählung wurde vom Bund in einem Bericht zum Informationsauftrag der Volkszählung klar dokumentiert.
Kritisiert wurde aber auch, dass die Volkszählung mit veralteten Methoden durchgeführt werde. Im Zeitalter des Computers sollten doch die Informationen, die mittels Volkszählung erhoben werden, auch aus schon vorhandenen Registern genommen werden können, wurde argumentiert. In der traditionellen Form sei die Volkszählung zudem viel zu teuer.
Die Ansicht, die Informationen für die Volkszählung könnten aus Registern genommen werden, erweist sich angesichts der föderalistischen Struktur der Schweiz und einer fehlenden gesamtschweizerischen Regelung als Trugschluss. Längst nicht alle Gemeinden führen Register und diejenigen, die ein Register führen, tun dies auf verschiedene Art und Weise mit unterschiedlichen Inhalten. Eine Registerzählung ist deshalb kurzfristig, d.h. in den nächsten 10 Jahren, gar nicht möglich. Fernziel des Bundes ist es deshalb, sich mittels einer Verfassungsänderung die Kompetenz geben zu lassen, die einheitliche Führung von Einwohnerregistern zu verlangen. Damit wäre frühestens ab dem Jahre 2010 eine Registerzählung möglich, die dann auch in kürzeren Abständen wiederholt und mit Stichprobenerhebungen zu aktuellen Fragen ergänzt werden könnte.
Die nun vorgeschlagene Teilrevision des Volkszählungsgesetzes und des Bundesstatistikgesetzes ist ein erster Schritt in diese Richtung. Erstens soll damit eine registergestützte Volkszählung im Jahre 2000 möglich werden. Dies bedeutet, dass in Registern (z.B. bei der Einwohnerkontrolle) vorhandene Informationen benützt werden dürfen, um die Durchführung der Zählung zu vereinfachen. Insbesondere ist vorgesehen, dass Formulare mit vorhandenen Angaben vorbedruckt werden können, dass statt der noch 1990 eingesetzten Zählerinnen und Zähler ein postalischer Versand möglich ist und dass auch die Erfassung und Kontrolle der Fragebogen mit Hilfe von Registerdaten erlaubt und vereinfacht wird.
Eine registergestützte Volkszählung ist vor allem für Kantone wie Basel-Stadt, wo schon lange Einwohnerregister geführt werden, die einzige zeitgemässe Lösung. Für die Einwohnerinnen und Einwohner entsteht so nicht mehr der Eindruck, dass mit veralteten Methoden Informationen eingeholt werden, die Belastung durch die Volkszählung wird verringert. Durch den registergestützten Vorbedruck der Erhebungsformulare können die Einwohnerinnen und Einwohner zudem erkennen, welche Informationen über sie in den Registern geführt werden, ob diese korrekt sind und welche Informationen für statistische Zwecke zusätzlich erhoben werden müssen.
Darüberhinaus sollte die nächste Volkszählung auch effizienter und kostengünstiger durchgeführt werden können. Für die letzte Volkszählung wurden in Basel-Stadt ca. 3,8 Mio. Franken ausgegeben. Kanton und Gemeinden hatten dabei Kosten in der Höhe von gut 2 Mio. Franken für die eigentliche Zählung zu übernehmen, davon ca. Fr. 550'000.- allein für die Entlöhnung von Zählern.
Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort die dafür notwendigen Gesetzesänderungen und hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Statistischen Amtes beauftragt, den Einsatz von Registern für die Volkszählung zu prüfen. Dem Datenschutz wird in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit gewidmet, weshalb In dieser Arbeitsgruppe auch ein Vertreter der Datenschutz-Aufsichtsstelle des Kantons Basel-Stadt Einsitz nehmen wird.
Als zweites Ziel werden mit der vorgeschlagenen Revision erste Grundlagen für eine reine Registerzählung im Jahre 2010 geschaffen. Auch dieses Ziel wird vom Regierungsrat unterstützt.
Für eine zentralisierte Verwaltung wie diejenige von Basel-Stadt sind harmonisierte und ausgebaute Register die Basis für ein Informationssystem, das auch für kantonale oder kommunale Zwecke einen grossen Nutzen hat. Insbesondere für Planungs- und Entscheidungsgrundlagen werden aktuelle und detaillierte Informationen immer wichtiger. Auch im Rahmen der Reformen der Verwaltungen hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung sind gut ausgebaute Informationssysteme unerlässlich.
Schliesslich werden auch für die Administration der Einwohner künftig höhere Ansprüche an die Register gestellt. In der Vision einer kundenorientierten Verwaltung sollte eine Einwohnerin oder ein Einwohner möglichst umfassend bedient werden und zum Beispiel einen Umzug zentral melden können, ohne bei allen betroffenen Amtsstellen vorsprechen zu müssen.
Sowohl für zukünftige Registerzählungen als auch für eine effiziente und kundenorientierte Verwaltung ist eine bessere Koordination der jeweiligen Register notwendig. Neben dem schon bestehenden zentralen Personenregister ist ein kantonales Gebäude- und Wohnungsregister ein wichtiges Bindeglied und könnte auch für viele staatliche Aufgaben genutzt werden. Der Regierungsrat hat deshalb eine weitere Arbeitsgruppe beauftragt, Machbarkeit, Kosten und Nutzen eines solchen Registers abzuklären.