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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes bzw. zur nachhaltigen Finanzierung der Abwasserentsorgung und der Abfallbeseitigung Stellung genommen. Der Regierungsrat erachtet die Einführung des Verursacherprinzips als sinnvoll, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es nicht durch eine zu restriktive Anwendung zu unverhältnismässigen Lösungen führt und damit kontraproduktiv wird. Details wie die Ausgestaltung der Gebühren oder Abgaben sollten deshalb nicht auf Gesetzesstufe geregelt werden. Nachdem der Bund seine Beiträge abbauen und die finanziellen Lasten vermehrt den Kantonen und Gemeinden übertragen möchte, sollte er auch die nötigen Kompetenzen der Ausgestaltung der Finanzierung an diese abtreten (Auskunft: Germain Della Bianca, Leiter Gewässerschutzamt, Tel. 639 22 26);
- auf Antrag des Baudepartementes eine finanzielle Unterstützung der Kampagne zur Begrünung von Flachdächern beschlossen. Hierzu findet eine Medienorientierung statt (separate Einladung folgt);
- die Vereinbarung zur Übernahme der zwei Kindergärten durch die Gemeinde Bettingen unterzeichnet. Die Vereinbarung entspricht inhaltlich derjenigen für die Riehener Kindergärten und wurde mit einer Delegation des Bettinger Gemeinderates ausgehandelt. Die Vereinbarung tritt sofort in Kraft. (Auskunft: Dr. Willi Schneider, Ressortleiter Schulen, Erziehungsdepartement Tel. 267 84 07);
- für den Anbau einer Caféteria am bestehenden Alterszentrum Wiesendamm 20 die hierzu erforderliche Ausnahmebewilligung gemäss §154a des Hochbautengesetzes erteilt. Da es sich beim Alterszentrum Wiesendamm um eine kirchliche Institution mit Alterswohnungen sowie Alters- und Pflegeheim handelt, die eindeutig öffentlichen Zwecken dient, haben sich die Fachinstanzen für eine Ausnahme-Bewilligung ausgesprochen, obwohl mit dem Projekt die Freiflächenvorschriften der Zonenordnung nicht eingehalten werden können;
- die Berichte der Departemente über die Umsetzung der Legislaturziele 93-96 der Regierung des Kantons Basel-Stadt in erster Lesung behandelt und die Aufträge für die Weiterbearbeitung erteilt. Die Schlussredaktion ist auf Anfang August vorgesehen; als Termin für die Medienkonferenz über den Bericht zu den Legislaturzielen 93-96 wird der 27. August 1996, 11.00 Uhr in Aussicht genommen. (Auskunft: Felix Drechsler, Informationsbeauftragter des Regierungsrates, Tel. 267 86 36);
- gemäss Kirchengesetz von der Betriebsrechnung 1995 der Israelitischen Gemeinde Basel Kenntnis genommen;