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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- einer Änderung der Verordnung betreffend die Beurteilung des Lernens der Orientierungschülerinnen und -schüler sowie den Übertritt von der Orientierungsschule an die Weiterbildungsschule oder an ein Gymnasium (Lernbeurteilungsverordnung OS) gutgeheissen. § 21 der Lernbeurteilungsverordnung OS wird durch einen neuen Absatz 3 ergänzt, der besagt, dass Schülerinnen und Schüler, welche gemäss Übertrittsentscheid nicht zum Eintritt in den Erweiterungskurs der Weiterbildungsschule berechtigt sind, auf Verlangen der Eltern probeweise in den Erweiterungskurs eintreten können. Der Enstcheid über den Verbleib erfolgt beim ersten Umstufungstermin, d.h. nach einem halben Jahr. (Auskunft: Dr. Willi Schneider, Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 07);
- die Aufgaben und Organisation der Begutachtungskommission der Paritätischen Kommission für Personalangelegenheiten mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung dem neuen Lohngesetz angepasst. (Auskunft: François Hänggi, Leiter Personalamt a.i., Tel. 267 99 43);