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Alimentenbevorschussung ist ausreichend

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Christine Keller SP -- Für den Regierungsrat besteht kein Anlass weitergehende Regelungen für die Alimentenbevorschussung zu veranlassen nachdem die massgeblichen Einkommensgrenzen indexiert sind und die unentgeltliche Inkassohilfe erweitert worden ist.

Im Zusammenhang mit der Herabsetzung des zivilrechtlichen Mündigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre hat der Grosse Rat kürzlich beschlossen, die unentgeltliche Inkassohilfe und Vorschüsse zugunsten Mündiger auszudehnen, und zwar für Unterhaltsansprüche, die vor dem 1. Januar 1996 festgelegt worden sind. Eine weitergehende Regelung ist heute nicht opportun; der Kanton Basel-Stadt geht auch bereits über die bundesgesetzlichen Vorschriften hinaus.

Für die Bevorschussung von Kinderunterhaltsbeiträgen gelten zurzeit folgende Regeln bezüglich Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenze für das Kind beträgt 6’300 Franken pro Jahr und für den obhutsberechtigten Elternteil 37’800 Franken pro Jahr zuzüglich 6’300 Franken für jedes unter seiner Obhut stehende Kind. Einkommen von Kindern gilt bis zum Betrag von 6’300 jährlich als Einkommen des obhutsberechtigten Elternteils. Zum Einkommen zählen der Bruttolohn abzüglich AHV- und ALV-Beiträge sowie alle weiteren Einkünfte mit Ausnahme des Vermögensverzehrs (an dessen Stelle wird 1/15 des Vermögens als Einkommen angerechnet). Die Einkommens- und Vermögensgrenzen werden von der Vormundschaftsbehörde anfangs Jahr der Entwicklung der Konsumentenpreise gemäss BIGA-Index angepasst, sofern die Indexveränderung seit der letzten Anpassung mindestens 10 Prozent beträgt.

Ein Ausbau der Alimentenbevorschussung nebst der bestehenden Bevorschussung von Kinderalimenten auf die Frauen- oder Männer-Alimente würde zu einer erheblichen Mehrbelastung des kantonalen Finanzhaushaltes führen. Auch wäre zu befürchten, dass die Zahlungsmoral der Leistungspflichtigen aufgrund des Wissens um die relativ leicht erhältlichen staatlichen Leistungen weiter abnehmen würde. Schliesslich würde die Bevorschussung der Frauen-/Männer-Alimente zu einer Bevorzugung der geschiedenen oder in Trennung lebenden Personen und damit zu einer Rechtsungleichheit gegenüber allen anderen führen, die ebenfalls mit finanziellen Problemen kämpfen und von Fürsorgeleistungen abhängig sind.

Weitere Auskünfte

Heinz Hermann Baumgarten, lic.phil. Tel. 267 80 15 Abteilungsleiter Jugendamt Vormundschaftsbehörde, Justizdepartement