Alternative Modelle für den Vollzug von Freiheitsstrafen
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung von zwei Anzügen Dr. Peter Aebersold SP) -- Das Polizei- und Militärdepartement hat - als Ergänzung zur Halbgefangenschaft - Alternativen für den Vollzug kurzer unbedingter Freiheitsstrafen geprüft und bereitet deren Realisierung vor.
Alternativer Vollzug von Freiheitsstrafen
Das Polizei- und Militärdepartement hat bereits weitere Alternativen für den Vollzug von Freiheitsstrafen geprüft, die neuerdings in Schweden und England eingesetzt werden und auf Erfahrungen aus den USA beruhen. Auf Antrag der verurteilten Person kann die Strafe unter strengen Bedingungen auch zu Hause vollzogen werden. Dies wird durch ein elektronisches Arm- oder Fussband mit eingebautem Sender ermöglicht. Der Sender schickt pro Minute drei Signale an einen Computer, der diese Informationen mit dem programmierten Tagesablauf vergleicht und bereits bei minimalen zeitlichen Abweichungen einen Alarm auslöst. Der Sender erlaubt den Behörden so eine lückenlose Kontrolle des Aufenthaltes aber auch der Einhaltung der Bewährungsauflagen.
Die Erfahrungen anderer Länder mit diesem System sind überaus positiv: für die Verurteilten, weil sie ihren Arbeitsplatz und damit das Einkommen nicht verlieren und die Kontaktmöglichkeiten zur Familie erhalten bleiben und für die Behörden, weil diese Vollzugsform wesentlich günstiger als der Strafvollzug im Gefängnis ist. Allerdings werden die Verurteilten viel mehr gefordert als bei einem Aufenthalt im Gefängnis; sie werden stärker kontrolliert und sind an die Einhaltung eines zeitlich strukturierten Tagesablaufes gebunden.
Das Polizei- und Militärdepartement bereitet einen Modellversuch vor, der umgesetzt werden kann, sobald die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene in Kraft treten. Im Zusammenhang mit einer Revision der entsprechenden Verordnung zum Strafgesetzbuch wird die Schaffung der Rechtsgrundlagen noch im laufenden Jahr überprüft.
Vermehrter Vollzug in Halbgefangenschaft
Der Vollzug der Halbgefangenschaft, bei dem die Verurteilten in der Regel tagsüber ihrer Arbeit nachgehen und nachts und an den Wochenenden in Haft sind, richtet sich nach Verordnungen des Bundesrates. Die Halbgefangenschaft kann bei Strafurteilen von bis zu 12 Monaten Haft gewährt werden. Diese Spanne wird in Basel-Stadt ausgenützt. Sämtliche Verurteilten, die ihre Strafe antreten müssen, werden auf die Möglichkeit des Vollzugs in Halbgefangenschaft hingewiesen. Seit Anfang 1997 wird die Halbgefangenschaft ausschliesslich im Vollzugszentrum Klosterfiechten vollzogen. Die betroffenen Personen leisten dort an die Vollzugskosten einen Beitrag von 15.75 Franken pro Tag. Beiträge an die Vollzugskosten sind in den Konkordatsrichtlinien vorgesehen. Sie sind für die Betroffenen kein Hinderungsgrund, ihre Strafe in Halbgefangenschaft zu verbüssen.