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Beitrag für die "Biotech Platform Basel"

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat einen einmaligen Beitrag von 50’000 Franken an die "Biotech Platform Basel" als Starthilfe bewilligt. Der Kanton Basel-Landschaft wird über einen Beitrag in gleicher Höhe befinden. Die Beiträge werden nur ausbezahlt wenn beide Kantone positiv entscheiden.

Die "Biotech Platform Basel" (BPB) ist ein Zusammenschluss aller an der Förderung der Biotechnologie im Raum Basel interessierter Kreise aus öffentlicher Forschung, Privatwirtschaft und Verwaltung. Die Initiative BPB wurde im Frühsommer 1996 begründet und wird heute getragen von der Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft, der Handelskammer beider Basel, der Universität Basel, der Ingenieurschule beider Basel, der Messe Basel/Ilmac und von der Biotectra. Die Geschäftsstelle der BPB wird durch die Technologietransferstelle Biotectra im Rahmen ihres Teilzeitmandates bei der Wirtschaftsförderung geführt.

Die BPB baut gemeinsam mit vergleichbaren Organisationen in Freiburg im Breisgau und im Elsass auf der Idee "BioValley" auf. Die BioValley-Initiative bezweckt auf dem Gebiet der Regio TriRhena zwischen Strassburg, Basel und Freiburg die zahlreich am Oberrhein im Biotechnologiebereich bestehenden Initiativen, Institutionen, Transferstellen, Universitäten, grossen, mittleren und kleinen Unternehmen sowie Investoren zusammenzubringen und zu vernetzen. Durch den grenzüberschreitend koordinierten Technologie- und Wissenstransfer in Industrie und Forschung soll das vorhandene Know-How vermehrt lokal umgesetzt werden, um die Neugründung und die Ansiedlung von Firmen zu fördern und damit nicht zuletzt einen Beitrag zur Schaffung neuer bzw. den Erhalt bestehender Arbeitsplätze zu leisten.

Die BPB verfügt über keine finanziellen Mittel. Unvermeidbare Ausgaben wurden bisher von der Wirtschaftsförderung übernommen. Für die Tätigkeit der BPB wird im Rahmen der geplanten Initiative BioValley ein INTERREG II-Antrag eingereicht. Erste INTERREG-Gelder sind allenfalls frühestens Mitte 1998 zu erwarten. Eine Überbrückungs- und Starthilfe in Höhe von 50’000 Franken ist deshalb sinnvoll. Der Beitrag wird fällig, wenn auch der Kanton Basel-Landschaft, dem ein analoges Gesuch vorliegt, in gleicher Höhe positiv entscheidet.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Hans Martin Tschudi, Dr. iur. Tel. 267 80 45 Vorsteher Justizdepartement Justizdepartement