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Freiwilliges Sozialjahr nicht möglich und auch nicht opportun

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Beantwortung Anzug Felix Mattmüller SP) -- Ein generelles freiwilliges und zusätzliches Sozialjahr zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit Jugendlicher ist aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften nicht möglich. Die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsrechts verlangen vielmehr zielgerichtete die individuelle Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzende Massnahmen und eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.

Die durch Arbeitslosigkeit verursachten negativen Begleitfolgen nehmen mit der Dauer der Arbeitslosigkeit markant zu. Es ist daher ein grosses Anliegen des Regierungsrates im Interesse Aller, dass bei Jugendlichen keine Arbeitslosigkeit eintritt oder dass diese durch gezielte Massnahmen rasch beendet werden kann. Um unter anderem dieses Ziel zu erreichen, wurden in unserem Kanton in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen. Eine Reorganisation im baselstädtischen Arbeitsamt schaffte die Voraussetzungen, um arbeitslose Personen bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit kompetent und umfassend zu betreuen und zu beraten. Begleitend wurden die aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen stark ausgebaut und verbessert. Zahlreiche Beschäftigungsprogramme ermöglichen arbeitslosen Jugendlichen, Lehrabgängerinnen und -abgängern, berufliche Erfahrungen zu sammeln oder wichtige Grundqualifikationen zur späteren Berufsfindung zu erwerben; auch Anlehren werden ermöglicht. All diese Massnahmen entsprechen auch den Bundesvorschriften.

Ein zusätzliches - quasi eingeschobenes - Sozialjahr, wie es im parlamentarischen Vorstoss verlangt wird, würde nicht nur dem Bundesrecht widersprechen, sondern auch die Bemühungen zur möglichst raschen Wiedereingliederung der Jugendlichen hemmen.

Im Gleichschritt mit der verschlechterten konjunkturellen Lage haben sich die beruflichen Aussichten aller erwerbstätigen Personen nachteilig verändert. Die Aussichten junger Personen unter 25 Jahren haben sich jedoch nicht überdurchschnittlich verschlechtert; sie haben sogar die besten Chancen, im Falle von Arbeitslosigkeit rasch wieder eine neue Arbeit zu finden. So schwankte beispielsweise in den letzten drei Jahren die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit aller betroffenen Personen zwischen 5,4 und 7,4 Monaten. Bei der Alterskategorie der 20- bis 24-jährigen Personen war sie in der Regel 1-2 Monate kürzer, Ende Dezember vergangenen Jahres durchschnittlich 4,2 Monate. Die Werte der unter 20-Jährigen liegen noch günstiger, nämlich im Dezember 1996 bei durchschnittlich 2,5 Monaten.

Ende 1996 waren beim Kantonalen Arbeitsamt 29 Schulabgängerinnen und abgänger unter 20 Jahren und 49 Schulabgängerinnen und -abgänger zwischen 20 und 25 Jahren als arbeitslos gemeldet.

Weitere Auskünfte

Hansjürg Dolder, lic. iur. Tel. 267 87 50 Leiter a.i. Kantonales Arbeitsamt